Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Unterkapitel 1 - Fähren, die keine Kahn- und Kahnseilfähren sind

§ 2.01 Allgemeines

§ 2.02 Fährkörper

§ 2.03 Nachweis der Intakt- und Leckstabilität

§ 2.04 Einsenkungsmarken

§ 2.05 Festigkeit des Wagendecks

§ 2.06 Rettungsmittel

§ 2.07 Anker

§ 2.08 Zusätzliche Ausrüstung

§ 2.09 Landeklappen

Stand: 21. Oktober 2025