Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Teil I - Fähren

Kapitel 1 Sondervorschriften für Fähren, Allgemeines (§ 1.01 bis § 1.04)

Kapitel 2 Bau, Einrichtung und Ausrüstung von Fähren (§ 2.01 bis § 2.09)

Kapitel 3 Zusätzliche Anforderungen an seilgebundene oder kettengebundene Fähren (§ 3.01 bis § 3.07)

Kapitel 4 Übergangsbestimmungen für Fähren, die schon in Betrieb sind (§ 4.01)

Stand: 21. Oktober 2025