Teil I - Fähren
Kapitel 1 Sondervorschriften für Fähren, Allgemeines (§ 1.01 bis § 1.04)
Kapitel 2 Bau, Einrichtung und Ausrüstung von Fähren (§ 2.01 bis § 2.09)
Kapitel 3 Zusätzliche Anforderungen an seilgebundene oder kettengebundene Fähren (§ 3.01 bis § 3.07)
Kapitel 4 Übergangsbestimmungen für Fähren, die schon in Betrieb sind (§ 4.01)
Stand: 21. Oktober 2025


