Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kapitel 2 - Bau, Einrichtung und Ausrüstung von Fähren

Unterkapitel 1 Fähren, die keine Kahn- und Kahnseilfähren sind (§ 2.01 bis § 2.09)

Unterkapitel 2 Kahn- und Kahnseilfähren (§ 2.10 bis § 2.13)

Stand: 21. Oktober 2025