Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt III - Sonstige Bezeichnung

§ 3.27 Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden

§ 3.28 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten im Fahrwasser ausführen

§ 3.29 Schutz gegen Wellenschlag

§ 3.30 Notzeichen

§ 3.31 Hinweis auf das Verbot, das Fahrzeug zu betreten

§ 3.32 Hinweis auf das Verbot zu rauchen, ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden

§ 3.33 Hinweis auf das Verbot des Stillliegens nebeneinander

§ 3.34 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Einsatz von Tauchern

Stand: 01. Dezember 2020