Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

22.260000 Kapitel 6 - Fahrregeln

22.260100 Fahrregeln für bestimmte Fahrzeuge

22.261700 Fahrt auf gleicher Höhe, Verbot der Annäherung

22.262100 Zusammenstellung der Verbände

22.262800 - 22.262960 Schleusenbestimmungen

22.263000 - 22.263400 Fahrt bei unsichtigem Wetter, Benutzung von Radar

22.263500 - 22.263700 Besondere Regeln

Stand: 01. Juli 2015