Kapitel 5 - Verschlusszustand der Öffnungen des Schiffskörpers und der Aufbauten
§ 5.01 Aufbauten
§ 5.02 Türen
§ 5.03 Fenster und Oberlichter
§ 5.04 Abdeckung der Laderäume
Stand: 07. Oktober 2018
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