§ 5.03 Fenster und Oberlichter
- Fenster unterhalb des Schottendecks müssen wasserdicht und mit einer Seeschlagblende versehen sein.
- Fenster und Oberlichter bis 0,15 m oberhalb des Schottendecks müssen wasserdicht sein.
- Liegt die Unterkante von Fenstern und Oberlichtern mindestens 0,15 m oberhalb des Schottendecks, müssen sie mindestens sprühwasser- und wetterdicht sein.
- Fenster und Oberlichter gelten als
- wasserdicht, wenn ihre Ausführung mindestens der Baureihe B und der nicht zu öffnenden Bauart der Norm DIN ISO 1751, Ausgabe Dezember 2015, entspricht;
- sprühwasser- und wetterdicht, wenn ihre Ausführung als runde Fenster mindestens der Baureihe C der Norm DIN ISO 1751, Ausgabe Dezember 2015, und als rechteckige Fenster mindestens der Baureihe F der Norm DIN ISO 3903, Ausgabe Dezember 2015, entspricht;
- offen, wenn ihre Ausführung den in Buchstabe a und b genannten Normen nicht entspricht.
- wasserdicht, wenn ihre Ausführung mindestens der Baureihe B und der nicht zu öffnenden Bauart der Norm DIN ISO 1751, Ausgabe Dezember 2015, entspricht;
Stand: 07. Oktober 2018