Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt

Richtlinie (PDF, intern) zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt
Inkrafttreten: 01. Januar 2026
Außerkrafttreten: 30. Juni 2027

FiBi – Portal zur elektronischen Antragstellung

Mit Inkrafttreten der Richtlinie Aus- und Weiterbildung am 01. Januar 2026 können Maßnahmen nach der Richtlinie Aus- und Weiterbildung vom 10. November 2025 beantragt werden.

Anträge sowie Verwendungs- und Zwischennachweise können online im Portal FiBi (Förderung in der Binnenschifffahrt) (Externer Link) eingereicht werden:

Antragsvordruck "Förderung eines Ausbildungsplatzes in der Binnenschifffahrt" (PDF, intern)

Antragsvordruck "Förderung von freiwilligen Weiterbildungen in der Binnenschifffahrt" (PDF, intern) sowie Reisekostenvordruck "Förderung von freiwilligen Weiterbildungen in der Binnenschifffahrt" (PDF, intern)

Mustervordruck "Vollmacht" (PDF, intern)

Weiterhin besteht die Möglichkeit, für die Anträge die hier bereitgestellten Antragsvordrucke nach der neuen Richtlinie zu verwenden.

Hinweise zum Förderprogramm zur Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt

Bitte beachten! 

Da die vorhandenen Fördermittel auch einer ausreichenden Anzahl von Kleinunternehmen zugutekommen sollen, begrenzt das Bundesministerium für Verkehr für das Haushaltsjahr 2026 die maximal geförderte Anzahl von Ausbildungsplätzen für Großunternehmen auf maximal 5 Ausbildungsplätze je Großunternehmen. 

Die maximal geförderte Anzahl der Ausbildungsplätze für Ausbildungsvereine und Genossenschaften begrenzt das Bundesministerium für Verkehr für das Haushaltsjahr 2026 auf 8 Ausbildungsplätze je Ausbildungsverein oder Genossenschaft.

Aufgrund der Häufung von Verstößen gegen vorzeitigen Maßnahmenbeginn weisen wir hiermit noch einmal hin:

Vor Abschluss des Ausbildungs- oder Weiterbildungsvertrags bzw. vor verbindlicher Anmeldung zu einer Weiterbildungsmaßnahme (dies gilt als Maßnahmenbeginn) muss Ihnen zwingend die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) im Original vorliegen. Eine Förderung ist ansonsten ausgeschlossen.

Informationen zu Weiterbildungsangeboten (Interner Link) (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Informationen zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (PDF, intern)

Erklärung des Antragstellers zu subventionserheblichen Tatsachen (PDF, intern)

Verwendungs- und Zwischennachweise

  1. Zwischennachweis (Teil 1 bis 3):

    Teil 1 (PDF, intern) - Sachbericht

    Teil 2 (PDF, intern) - Zwischennachweis für die Ausbildungsförderung (Aufstellung der einzelnen Ausbildungsaufwendungen)

    Teil 3 (PDF, intern) - Zusammenstellung der Aufwendungen gemäß Teil 2 des Zwischennachweises

  2. Verwendungsnachweis (Teil 1 bis 4):

    Teil 1 (PDF, intern) - Verwendungsnachweis für die Ausbildungsförderung (Aufstellung der einzelnen Ausbildungsaufwendungen)

    Teil 2 (PDF, intern) - Fahrtkostennachweis öffentliche Verkehrsmittel

    Teil 3 (PDF, intern) - Fahrtkostennachweis bei Fahrten mit dem Pkw

    Teil 4 (PDF, intern) - Zusammenstellung der Aufwendungen gemäß Einzelaufstellung des Verwendungsnachweises

    Stand: 15. Januar 2026