Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt
Richtlinie (PDF, intern) zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt
Inkrafttreten: 01. August 2022
Außerkrafttreten: 31. Dezember 2025
Die Grundlage der Zuwendung, die mit der vorstehenden Richtlinie gewährt wird, hat sich geändert. Dies ist mit keiner weiteren Änderung der Förderung an sich verbunden.
Änderung der Richtlinie (PDF, intern) zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt
Inkrafttreten: 24. April 2024
Hinweise:
Aus gegebenem Anlass und aufgrund der Häufung von Verstößen wegen vorzeitigem Maßnahmenbeginns weisen wir hiermit auf folgende Punkte, die bei der Antragstellung zwingend zu beachten sind, noch einmal hin:
- Vor verbindlicher Anmeldung zu einer Weiterbildungsmaßnahme bzw. vor Abschluss des Ausbildungs- oder Weiterbildungsvertrags (dies gilt als Maßnahmenbeginn) muss Ihnen zwingend die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns der GDWS im Original vorliegen. Eine Förderung ist ansonsten ausgeschlossen.
- Um zu gewährleisten, dass Ihnen die Genehmigung vor Maßnahmenbeginn erteilt werden kann, ist der Antrag mit allen zwingend erforderlichen Unterlagen schriftlich, d.h. in Papierform bei der GDWS rechtzeitig einzureichen. Rechtzeitig bedeutet, dass dies einen Monat vor Maßnahmenbeginn erfolgt, spätestens jedoch 14 Tage davor. Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge kann es zu einer Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen kommen.
- Wir sind bemüht kurzfristige Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Im eigenem Interesse ist der Antrag daher frühzeitig zu stellen, damit auch evtl. Nachfragen noch geklärt werden können.
In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der genaue Termin der Weiterbildungsmaßnahme noch nicht angegeben werden muss, wenn Sie im Zeitpunkt des Förderantrags noch in der Planung sind. Hier reicht im Antrag die Angabe der Maßnahme (sprich die Bezeichnung des Lehrgangs) und des Quartals, in dem die Weiterbildung voraussichtlich durchgeführt werden soll.
-
Die für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen sind dem Antrag beizufügen, um die Notwendigkeit von Nachforderungen zu vermeiden. Unvollständige Anträge, die nicht vervollständigt werden, können - auch ohne dass wir hier noch einmal explizit nachfordern - abgelehnt werden. Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen und aus den Hinweisen bei ELWIS.
- Bitte beachten Sie, dass insbesondere der Handelsregisterauszug und die KMU-Bescheinigung in aktueller Form eingereicht werden muss, d.h. nicht älter als 6 Monate ist. Ältere Handelsregisterauszüge können nicht berücksichtigt werden.
- Die Unterlagen wie etwa der Handelsregisterauszug oder die KMU-Bescheinigung sind jedem Antrag beizulegen. Auch wenn uns der GDWS das Dokument aufgrund eines früheren Antrags schon vorliegt, ist dieses jeweils mit dem aktuellen Antrag einzureichen.
Wir weisen Sie hiermit noch einmal darauf hin, dass zu dem Nachweis der Verwendung insbesondere eine Kopie des Weiterbildungsvertrages bzw. der Anmeldebestätigung des Veranstalters vorzulegen ist.
Zusammenstellung "Häufig gestellte Fragen" (PDF, intern) zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt
Ausbildungsförderung in der Binnenschifffahrt
Hinweis zum Förderprogramm zur Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt
Bitte beachten!
Das seit dem Jahr 1999 bestehende Förderprogramm zur Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt wurde in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt, Zuwendungshöchstbeträge angehoben und neue Fördermaßnahmen aufgenommen. Die zum 01. August 2022 in Kraft getretene neue Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2025. Das BMDV erstellt derzeit eine neue Förderrichtlinie, die zum 01. Januar 2026 in Kraft treten soll.
Aufgrund des Endes der Regierungskoalition im November 2024 greift mit dem Beginn des neuen Jahres die vorläufige Haushaltsführung, da bislang kein Bundeshaushalt für das Jahr 2025 beschlossen wurde. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung können Fördermaßnahmen nur in einem eingeschränkten Umfang bezuschusst werden. Vor diesem Hintergrund bleibt die konkrete finanzielle Ausgestaltung des Förderprogramms 2025 durch eine neu gewählte Bundesregierung abzuwarten.
Antrag auf Förderung eines Ausbildungsverhältnisses (PDF, intern), welches im Jahr 2025 beginnt.
Antragsschluss ist der 30. November 2025. Für den Zeitpunkt des Antragseingangs ist das Eingangsdatum des vollständigen und bescheidungsreifen Antrags bei der GDWS maßgeblich. Unvollständige oder fehlerhafte Anträge führen nicht zur Frist- und Rangwahrung.
Musterantrag Ausbildungsförderung zur Binnenschifferin bzw. zum Binnenschiffer (PDF, intern)
Finanzierungsplan (Excel-Dokument, intern) für Ausbildung zur Binnenschifferin bzw. zum Binnenschiffer mit Muster für Förderung als Kleines Unternehmen (70 %) (PDF, intern), Mittleres Unternehmen (60 %) (PDF, intern) oder Großes Unternehmen (50 %) (PDF, intern)
Finanzierungsplan (Excel-Dokument, intern) für Ausbildung zur Binnenschifffahrtskapitänin bzw. zum Binnenschifffahrtskapitän mit Muster für Förderung als Kleines Unternehmen (70 %) (PDF, intern), Mittleres Unternehmen (60 %) (PDF, intern) oder Großes Unternehmen (50 %) (PDF, intern)
Der Finanzierungsplan ist verbindlich.
Vordrucke
- Zwischennachweis (Teil 1 bis 3):
Teil 1 (PDF, intern) - Sachbericht
Teil 2 (PDF, intern) - Zwischennachweis für die Ausbildungsförderung (Aufstellung der einzelnen Ausbildungsaufwendungen)
Teil 3 (PDF, intern) - Zusammenstellung der Aufwendungen gemäß Teil 2 des Zwischennachweises
- Verwendungsnachweis (Teil 1 bis 4):
Teil 1 (PDF, intern) - Verwendungsnachweis für die Ausbildungsförderung (Aufstellung der einzelnen Ausbildungsaufwendungen)
Teil 2 (PDF, intern) - Fahrtkostennachweis öffentliche Verkehrsmittel
Teil 3 (PDF, intern) - Fahrtkostennachweis bei Fahrten mit dem Pkw
Teil 4 (PDF, intern) - Zusammenstellung der Aufwendungen gemäß Einzelaufstellung des Verwendungsnachweises
Weiterbildungsförderung in der Binnenschifffahrt
Hinweise:
Aus gegebenem Anlass und aufgrund der Häufung von Verstößen wegen vorzeitigem Maßnahmenbeginns weisen wir hiermit auf folgende Punkte, die bei der Antragstellung zwingend zu beachten sind, noch einmal hin:
- Vor verbindlicher Anmeldung zu einer Weiterbildungsmaßnahme bzw. vor Abschluss des Ausbildungs- oder Weiterbildungsvertrags (dies gilt als Maßnahmenbeginn) muss Ihnen zwingend die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns der GDWS im Original vorliegen. Eine Förderung ist ansonsten ausgeschlossen.
- Um zu gewährleisten, dass Ihnen die Genehmigung vor Maßnahmenbeginn erteilt werden kann, ist der Antrag mit allen zwingend erforderlichen Unterlagen schriftlich, d.h. in Papierform bei der GDWS rechtzeitig einzureichen. Rechtzeitig bedeutet, dass dies einen Monat vor Maßnahmenbeginn erfolgt, spätestens jedoch 14 Tage davor. Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge kann es zu einer Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen kommen.
-
Wir sind bemüht kurzfristige Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Im eigenem Interesse ist der Antrag daher frühzeitig zu stellen, damit auch evtl. Nachfragen noch geklärt werden können.
In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der genaue Termin der Weiterbildungsmaßnahme noch nicht angegeben werden muss, wenn Sie im Zeitpunkt des Förderantrags noch in der Planung sind. Hier reicht im Antrag die Angabe der Maßnahme (sprich die Bezeichnung des Lehrgangs) und des Quartals, in dem die Weiterbildung voraussichtlich durchgeführt werden soll.
-
Die für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen sind dem Antrag beizufügen, um die Notwendigkeit von Nachforderungen zu vermeiden. Unvollständige Anträge, die nicht vervollständigt werden, können - auch ohne dass wir hier noch einmal explizit nachfordern - abgelehnt werden. Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen und aus den Hinweisen bei ELWIS.
- Bitte beachten Sie, dass insbesondere der Handelsregisterauszug und die KMU-Bescheinigung in aktueller Form eingereicht werden muss, d.h. nicht älter als 6 Monate ist. Ältere Handelsregisterauszüge können nicht berücksichtigt werden.
- Die Unterlagen wie etwa der Handelsregisterauszug oder die KMU-Bescheinigung sind jedem Antrag beizulegen. Auch wenn uns der GDWS das Dokument aufgrund eines früheren Antrags schon vorliegt, ist dieses jeweils mit dem aktuellen Antrag einzureichen.
Wir weisen Sie hiermit noch einmal darauf hin, dass zu dem Nachweis der Verwendung insbesondere eine Kopie des Weiterbildungsvertrages bzw. der Anmeldebestätigung des Veranstalters vorzulegen ist.
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Weiterbildung (PDF, intern) gemäß der Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt. Die Beantragung und Bewilligung der Zuwendung muss vor Abschluss eines Weiterbildungsvertrages erfolgen.
Musterantrag Weiterbildungsförderung Besatzungsmitglieder (PDF, intern)
Musterantrag Weiterbildungsförderung Landpersonal (PDF, intern)
Musterantrag Weiterbildungsförderung auf Gewährung einer Zuwendung zur Weiterbildung für das Matrosenausbildungsprogramm (PDF, intern)
Informationen zu Weiterbildungsangeboten (Interner Link) (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Stand: 17. Januar 2025