Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt

Richtlinie (PDF, intern) zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt
Inkrafttreten: 01. August 2022
Außerkrafttreten: 31. Dezember 2025

Die Grundlage der Zuwendung, die mit der vorstehenden Richtlinie gewährt wird, hat sich geändert. Dies ist mit keiner weiteren Änderung der Förderung an sich verbunden.

Änderung der Richtlinie (PDF, intern) zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt
Inkrafttreten: 24. April 2024

Hinweise:

Aus gegebenem Anlass und aufgrund der Häufung von Verstößen wegen vorzeitigem Maßnahmenbeginns weisen wir hiermit auf folgende Punkte, die bei der Antragstellung zwingend zu beachten sind, noch einmal hin:

  • Vor verbindlicher Anmeldung zu einer Weiterbildungsmaßnahme bzw. vor Abschluss des Ausbildungs- oder Weiterbildungsvertrags (dies gilt als Maßnahmenbeginn) muss Ihnen zwingend die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns der GDWS im Original vorliegen. Eine Förderung ist ansonsten ausgeschlossen.

  • Um zu gewährleisten, dass Ihnen die Genehmigung vor Maßnahmenbeginn erteilt werden kann, ist der Antrag mit allen zwingend erforderlichen Unterlagen schriftlich, d.h. in Papierform bei der GDWS rechtzeitig einzureichen. Rechtzeitig bedeutet, dass dies einen Monat vor Maßnahmenbeginn erfolgt, spätestens jedoch 14 Tage davor. Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge kann es zu einer Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen kommen.

  • Wir sind bemüht kurzfristige Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Im eigenem Interesse ist der Antrag daher frühzeitig zu stellen, damit auch evtl. Nachfragen noch geklärt werden können.

    In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der genaue Termin der Weiterbildungsmaßnahme noch nicht angegeben werden muss, wenn Sie im Zeitpunkt des Förderantrags noch in der Planung sind. Hier reicht im Antrag die Angabe der Maßnahme (sprich die Bezeichnung des Lehrgangs) und des Quartals, in dem die Weiterbildung voraussichtlich durchgeführt werden soll.

  • Die für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen sind dem Antrag beizufügen, um die Notwendigkeit von Nachforderungen zu vermeiden. Unvollständige Anträge, die nicht vervollständigt werden, können - auch ohne dass wir hier noch einmal explizit nachfordern - abgelehnt werden. Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen und aus den Hinweisen bei ELWIS.

  • Bitte beachten Sie, dass insbesondere der Handelsregisterauszug und die KMU-Bescheinigung in aktueller Form eingereicht werden muss, d.h. nicht älter als 6 Monate ist. Ältere Handelsregisterauszüge können nicht berücksichtigt werden.

  • Die Unterlagen wie etwa der Handelsregisterauszug oder die KMU-Bescheinigung sind jedem Antrag beizulegen. Auch wenn uns der GDWS das Dokument aufgrund eines früheren Antrags schon vorliegt, ist dieses jeweils mit dem aktuellen Antrag einzureichen.

Wir weisen Sie hiermit noch einmal darauf hin, dass zu dem Nachweis der Verwendung insbesondere eine Kopie des Weiterbildungsvertrages bzw. der Anmeldebestätigung des Veranstalters vorzulegen ist.

Zusammenstellung "Häufig gestellte Fragen" (PDF, intern) zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt

Ausbildungsförderung in der Binnenschifffahrt

Hinweis zum Förderprogramm zur Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt

Bitte beachten!

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage im Bereich der Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt konnten bereits ab diesem Jahr voraussichtlich nur noch 60 Ausbildungsplätze gefördert werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Haushaltsmittel bereits ausgeschöpft sind, voraussichtlich in diesem Jahr keine weiteren Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen und deshalb keine Förderbescheide mehr erteilt werden können.

Wir werden allerdings weiterhin für alle eingehenden Anträge den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bewilligen, in der Hoffnung, dass auskömmliche Haushaltsmittel zum Ende des Jahres bereitgestellt werden können.

Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist noch keine Förderzusage und erfolgt unbeachtlich der aktuellen Haushaltslage.

Sobald wider Erwarten Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden Sie umgehend an dieser Stelle informiert.

Antrag auf Förderung eines Ausbildungsverhältnisses (PDF, intern), welches im Jahr 2024 beginnt.
Antragsschluss ist der 30. November 2024, es gilt der Eingangsstempel der GDWS, 53121 Bonn.

Musterantrag Ausbildungsförderung zur Binnenschifferin bzw. zum Binnenschiffer (PDF, intern)

Musterantrag Ausbildungsförderung zur Binnenschifffahrtskapitänin bzw. zum Binnenschifffahrtskapitän (PDF, intern)

Finanzierungsplan (Excel-Dokument, intern) für Ausbildung zur Binnenschifferin bzw. zum Binnenschiffer mit Muster für Förderung als Kleines Unternehmen (70 %) (PDF, intern), Mittleres Unternehmen (60 %) (PDF, intern) oder Großes Unternehmen (50 %) (PDF, intern)

Finanzierungsplan (Excel-Dokument, intern) für Ausbildung zur Binnenschifffahrtskapitänin bzw. zum Binnenschifffahrtskapitän mit Muster für Förderung als Kleines Unternehmen (70 %) (PDF, intern), Mittleres Unternehmen (60 %) (PDF, intern) oder Großes Unternehmen (50 %) (PDF, intern) 

Der Finanzierungsplan ist verbindlich.

Vordrucke

  1. Zwischennachweis (Teil 1 bis 3):

    Teil 1 (PDF, intern) - Sachbericht

    Teil 2 (PDF, intern) - Zwischennachweis für die Ausbildungsförderung (Aufstellung der einzelnen Ausbildungsaufwendungen)

    Teil 3 (PDF, intern) - Zusammenstellung der Aufwendungen gemäß Teil 2 des Zwischennachweises

  2. Verwendungsnachweis (Teil 1 bis 4):

    Teil 1 (PDF, intern) - Verwendungsnachweis für die Ausbildungsförderung (Aufstellung der einzelnen Ausbildungsaufwendungen)

    Teil 2 (PDF, intern) - Fahrtkostennachweis öffentliche Verkehrsmittel

    Teil 3 (PDF, intern) - Fahrtkostennachweis bei Fahrten mit dem Pkw

    Teil 4 (PDF, intern) - Zusammenstellung der Aufwendungen gemäß Einzelaufstellung des Verwendungsnachweises

Weiterbildungsförderung in der Binnenschifffahrt

Hinweise:

Aus gegebenem Anlass und aufgrund der Häufung von Verstößen wegen vorzeitigem Maßnahmenbeginns weisen wir hiermit auf folgende Punkte, die bei der Antragstellung zwingend zu beachten sind, noch einmal hin:

  • Vor verbindlicher Anmeldung zu einer Weiterbildungsmaßnahme bzw. vor Abschluss des Ausbildungs- oder Weiterbildungsvertrags (dies gilt als Maßnahmenbeginn) muss Ihnen zwingend die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns der GDWS im Original vorliegen. Eine Förderung ist ansonsten ausgeschlossen.

  • Um zu gewährleisten, dass Ihnen die Genehmigung vor Maßnahmenbeginn erteilt werden kann, ist der Antrag mit allen zwingend erforderlichen Unterlagen schriftlich, d.h. in Papierform bei der GDWS rechtzeitig einzureichen. Rechtzeitig bedeutet, dass dies einen Monat vor Maßnahmenbeginn erfolgt, spätestens jedoch 14 Tage davor. Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge kann es zu einer Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen kommen.

  • Wir sind bemüht kurzfristige Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Im eigenem Interesse ist der Antrag daher frühzeitig zu stellen, damit auch evtl. Nachfragen noch geklärt werden können.

    In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der genaue Termin der Weiterbildungsmaßnahme noch nicht angegeben werden muss, wenn Sie im Zeitpunkt des Förderantrags noch in der Planung sind. Hier reicht im Antrag die Angabe der Maßnahme (sprich die Bezeichnung des Lehrgangs) und des Quartals, in dem die Weiterbildung voraussichtlich durchgeführt werden soll.
  • Die für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen sind dem Antrag beizufügen, um die Notwendigkeit von Nachforderungen zu vermeiden. Unvollständige Anträge, die nicht vervollständigt werden, können - auch ohne dass wir hier noch einmal explizit nachfordern - abgelehnt werden. Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen und aus den Hinweisen bei ELWIS.

  • Bitte beachten Sie, dass insbesondere der Handelsregisterauszug und die KMU-Bescheinigung in aktueller Form eingereicht werden muss, d.h. nicht älter als 6 Monate ist. Ältere Handelsregisterauszüge können nicht berücksichtigt werden.

  • Die Unterlagen wie etwa der Handelsregisterauszug oder die KMU-Bescheinigung sind jedem Antrag beizulegen. Auch wenn uns der GDWS das Dokument aufgrund eines früheren Antrags schon vorliegt, ist dieses jeweils mit dem aktuellen Antrag einzureichen.

Wir weisen Sie hiermit noch einmal darauf hin, dass zu dem Nachweis der Verwendung insbesondere eine Kopie des Weiterbildungsvertrages bzw. der Anmeldebestätigung des Veranstalters vorzulegen ist.

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Weiterbildung (PDF, intern) gemäß der Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Binnenschifffahrt. Die Beantragung und Bewilligung der Zuwendung muss vor Abschluss eines Weiterbildungsvertrages erfolgen.

Musterantrag Weiterbildungsförderung Besatzungsmitglieder (PDF, intern)

Musterantrag Weiterbildungsförderung Landpersonal (PDF, intern)

Musterantrag Weiterbildungsförderung auf Gewährung einer Zuwendung zur Weiterbildung für das Matrosenausbildungsprogramm (PDF, intern)

Informationen zu Weiterbildungsangeboten (Interner Link) (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Stand: 23. Juli 2024