Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt III: Sonstige Zeichen

§ 3.27 Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden

§ 3.28 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen

§ 3.28a Bezeichnung und Fahrregeln für Mehrzweckfahrzeuge der Bundeswehr

§ 3.29 Schutz gegen Sog und Wellenschlag

§ 3.30 Notzeichen

§ 3.31 Hinweis auf das Verbot, das Fahrzeug zu betreten

§ 3.32 Hinweis auf das Verbot zu rauchen, ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden

§ 3.33 Hinweis auf das Verbot des Stillliegens nebeneinander

Stand: 01. Februar 2012