Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kapitel 3 - Zusätzliche Anforderungen an seilgebundene oder kettengebundene Fähren

§ 3.01 Begriffsbestimmungen

§ 3.02 Nachweis der Intakt- und Leckstabilität für seilgebundene oder kettengebundene Fähren

§ 3.03 Einsenkungsmarken

§ 3.04 Berechnung und Konstruktion der Seil- und Kettenanlagen

§ 3.05 Prüfung

§ 3.06 Prüfbedingungen und Prüfinhalte

§ 3.07 Bescheinigung

Stand: 21. Oktober 2025