Aktuelles in ELWIS
Teil-Abschaffung Risikostrecken Rhein durch ZKR beschlossen - Nichtahndung von Ordnungswidrigkeiten
Am 05. Dezember 2024 hat die Plenarversammlung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) beschlossen, den Großteil der Risikostrecken auf dem Rhein abzuschaffen.
Künftig werden folgende Risikostrecken entfallen:
- Rhein-km 335,92 (Schleusen Iffezheim) bis Rhein-km 335,66 (Straßenbrücke Wintersdorf)
- Rhein-km 425,00 (Mannheim) bis Rhein-km 498,45 (Straßenbrücke Mainz/Mainz-Kastel)
- Rhein-km 592,00 (Koblenz, Moselmündung) bis Rhein-km 857,40 (Spyck’sche Fähre)
Der Beschluss tritt mit Änderung des nationalen Rechts am 01. Juli 2025 in Kraft.
Aufgrund eines Erlasses des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 06. Dezember 2024 (PDF, intern) gilt, dass es bis dahin nicht geahndet wird, wenn jemand auf den künftig entfallenden Risikostrecken ohne die hierfür erforderliche besondere Berechtigung für Risikostrecken angetroffen wird.
Partial abolition of Rhine stretches with specific risks – non-sanctioning of regulatory offences
On 5 December 2024, the plenary assembly of the Central Commission for the Navigation of the Rhine (CCNR) decided to abolish the majority of the stretches with specific risks on the Rhine.
The following stretches will cease to be considered stretches with specific risks:
- Rhine km 335.92 (Iffezheim locks) to Rhine km 335.66 (Wintersdorf road bridge)
- Rhine km 425.00 (Mannheim) to Rhine km 498.45 (road bridge at Mainz/Mainz-Kastel
- Rhine km 592.00 (Koblenz, mouth of the Moselle) to Rhine km 857.40 (Spyck ferry)
With implementation in the German Regulations for Inland Waterway Navigation Personnel (BinSchPersV). The CCNR resolution will come into force on 1 July 2025.
Due to a decree issued by the Federal Ministry for Digital and Transport on 06. December 2025 it will in anticipation of the upcoming legal amendment not penalized anyone encountered on the stretches that will in future no longer be deemed to have specific risks without the special authorisation required for these stretches with specific risks.
Neue Inland ENC-Daten
Es wurden neue Inland ENC-Daten für die Wasserstraße Hunte von km 0 bis km 24,6 (Mündung Unterweser) hinzugefügt.
Zusätzlich wurden folgende Wasserstraßen aktualisiert:
- Dahme-Wasserstraße von km 1,0 bis km 26,0 (Ende Binnenschifffahrtsstraße)
- Donau von km 2.414,7 (Kelheim) bis km 2.201,7 (D/A-Grenze)
- Elbe von km 0 (D/ČZ-Grenze) bis km 607,5 (Anschluss Hamburg-Stadtstrecke) und km 607,50 bis km 619,2 (Hamburg-Stadtstrecke)
- Havel-Oder-Wasserstraße und Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße, von km 0 (Spreemündung) bis km 134,0 (Anschluß Westoder)
- Main von km 0 (Mündung Rhein) bis km 387,6 (Anschluß Main-Donau-Kanal)
- Starkower Gewässer von km 3,0 bis km 33,4 (Ende Binnenschifffahrtsstraße)
- Teupitzer Gewässer von km 1,00 bis km 18,3 (Ende Binnenschifffahrtsstraße)
- Weser von km 210,0 (Einmündung Schleusenkanal Petershagen) bis km 366,7 (Bremen) und Unterweser km 0 bis km 21,4
Die Inland ENC Daten stehen ab sofort im Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice ELWIS zur Verfügung.
Teil-Abschaffung der Risikostrecken geplant
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beabsichtigt auf Vorschlag der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) eine Teil-Abschaffung der Risikostrecken auf dem Rhein und auf der Elbe. Im Hinblick auf den Rhein laufen bereits die Abstimmungen in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR).
Weitere Informationen, insbesondere zu den Prüfungen in der Übergangszeit, finden Sie unter Binnenschifffahrt > Befähigungsnachweise > Schiffsführer > Prüfungen > Besondere Berechtigungen (Interner Link).
Plans for abolishing some of the stretches of inland waterways with specific risks
Following a proposal by the Federal Waterways and Shipping Agency, the Federal Ministry for Digital and Transport intends to abolish some of the stretches of inland waterways with specific risks on the Rhine and Elbe rivers. For the Rhine, consultations are already underway in the Central Commission for the Navigation of the Rhine (CCNR).
You can find further information in English (PDF, internal).
Änderung bei der Prüfung zum Erwerb der besonderen Berechtigung für die Risikostrecke Rhein
Ab 01. März 2025 werden die Prüfungen zum Erwerb der besonderen Berechtigung für die Risikostrecke Rhein im Bereich Mittelrheintal und Oberrhein schriftlich oder elektronisch im Antwort-Wahl-Verfahren (Single Choice) abgenommen. Nähere Informationen finden Sie unter Prüfungen zu den besonderen Berechtigungen (Interner Link).
Prüfungstermine im Jahr 2025 für die Prüfungen zu den Unionspatenten sowie den besonderen Berechtigungen für die entsprechenden Prüfungsstandorte können folgender Terminübersicht 2025 (PDF, intern) entnommen werden.
6-Wochen-Vorhersage des Wasserstands am Pegel Worms
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) veröffentlicht über ELWIS ab sofort 6-Wochen-Vorhersagen des Wasserstandes auch für den Pegel Worms unter Service > Wasserstände & Vorhersagen > 6-Wochen-Vorhersage Rhein und Elbe (Interner Link).
Neue Feedbackmöglichkeit zur Überprüfung von Infrastrukturdaten
In der ELWIS Kartenansicht wurden zwei neue Feedbackmöglichkeiten eingerichtet, über die eine Ergänzung oder Überprüfung von "Schifffahrtsrelevanten Infrastrukturdaten" für Häfen, Schleusen, Brücken und Liegestellen ausgelöst werden kann.
Über die erste Feedbackmöglichkeit (PDF, intern) können Sie uns einen grundlegenden Hinweis geben, wenn aus Ihrer Sicht ein Hafen, eine Schleuse, Brücke oder Liegestelle (Infrastrukturobjekt) in der ELWIS Kartenansicht ergänzt werden sollte.
Über die zweite Feedbackmöglichkeit (PDF, intern) können Sie uns Hinweise geben, wenn aus Ihrer Sicht Detaildaten zu den jeweiligen Infrastrukturobjekten in der ELWIS Kartenansicht überprüft werden sollten.
Herzlichen Dank für Ihre Hinweise!
Ihr ELWIS-Team
Web-Applikation zur hydrologischen 6-Wochen-Vorhersage
Zusätzlich zum bisherigen Angebot der 6-Wochen-Vorhersage als PDF-Bericht gibt es nun unter https://6wochenvorhersage.bafg.de (Externer Link) eine interaktive Möglichkeit des Vorhersageabrufs in Form einer Webanwendung. Neben der aktuellen Vorhersage finden Sie hier auch Vorhersagen der vergangenen vier Wochen, haben die Möglichkeit sich die Unterschreitungswahrscheinlichkeit eines individuellen Bezugswertes berechnen zu lassen, können die Vorhersage mit den Messwerten der Niedrigwasserjahre 2018 und 2022 vergleichen oder einzelne Szenarien in dem auf Basis der Klimatologie berechneten Ensemble hervorheben.
Bundeswasserstraße Donau: Westanbindung Hafen Straubing Sand nach Ausbau der Fahrrinne von 2,00 m auf 2,65 m unter Regulierungsniederwasserstand (RNW 290 cm am Pegel Pfelling) für die Schifffahrt freigegeben (Donau-km 2321,7 bis 2311,5)
Im Zuge des Ausbaus der Donau zwischen Straubing und Deggendorf wurde am 10. November 2023 die geänderte Fahrrinnentiefe im Abschnitt von der Schleuse Straubing, Donau-km 2322,0 bis Sand, Donau-km 2311,5 für die Schifffahrt freigegeben (Pressemitteilung (Externer Link) des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Donau MDK).
Der in diesem Zusammenhang für die Schifffahrt ab dem 10. November 2023 maßgebliche Schifffahrtspolizeiliche Hinweis kann der Nachricht für die Binnenschifffahrt (NfB) 2719/2023 (Interner Link) entnommen werden.
Es ist zu beachten, dass die Überarbeitung des IENC-Kartenwerks noch vorgenommen wird. Die Fahrrinnenlage und -breite hat sich jedoch nicht maßgeblich verändert. Die örtlichen Schifffahrtszeichen sind zu beachten.
Umschlagstellen für Großraum- und Schwertransport (GST)
Noch immer werden Großraum- und Schwertransporte (GST) in Deutschland überwiegend auf der Straße durchgeführt. Die Nutzung von Schiene und Wasserstraße für GST im Hauptlauf ist ein wichtiger verkehrspolitischer Baustein zur Erreichung der Klimaziele und zur Entlastung der Straßeninfrastruktur.
Das BMDV hat daher die Umschlagstellen der Häfen und der WSV und ihre jeweilige Infrastruktur erfasst und veröffentlicht diese im neuen ELWIS-Kartenlayer GST-Umschlagstellen (Interner Link). Es wurden auch Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs einbezogen, die GST umschlagen können. Häfen, die noch nicht erfasst sind, können sich unter www.gst-umschlagstellen.baw.de (Externer Link) für die Erfassung melden.
In der ELWIS-Karte sind die Umschlagstellen entsprechend ihrer Umschlagmöglichkeiten mit einem Symbol für Kranumschlag oder RoRo oder Kran und RoRo gekennzeichnet. Jedes Icon ist mit einer Kurzinformation hinterlegt und mit einem umfangreichen Datenblatt zur Umschlagstelle verlinkt.
Temporäre Umschlagstellen der WSV
An den Bundeswasserstraßen besteht die Möglichkeit, an geeigneten Uferabschnitten einmalig oder zeitlich befristet Güter umzuschlagen, wenn öffentliche oder private Häfen nicht in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen.
Die Temporären Umschlagstellen der WSV können ab sofort in der ELWIS-Kartenansicht (Interner Link) unter „GST-Umschlagstellen“ aufgerufen werden. Diese für den Umschlag von Großraum- und Schwergütern geeigneten Umschlagstellen der WSV sowie die GST-Umschlagstellen in Häfen sind in der interaktiven Karte mit einem lila-farbenen Icon gekennzeichnet, das die jeweiligen Umschlagmöglichkeiten (Kran, RoRo, Kran und RoRo) symbolisiert. Jedes Icon ist mit einer Kurzinformation hinterlegt und mit einem umfangreichen Datenblatt zur Umschlagstelle verlinkt.
Neue Verkehrsführung auf dem Dortmund-Ems-Kanal (Richtungsverkehr - km 77,9 bis km 79,5)
Im Zuge des Neubaus der Kanalbrücke Ems wurde am 06. Februar 2023 die neue Umfahrungsstrecke der Kanalüberführung Ems auf dem Dortmund-Ems-Kanal zwischen km 77,9 und km 79,5 für die Schifffahrt freigegeben Pressemitteilung WSA-Westdeutsche Kanäle (Externer Link).
Aufgrund der zurzeit vorherrschenden bautechnischen und infrastrukturellen Möglichkeiten vor Ort, zum Schutz des sensiblen Bauwerks vor Anfahrungen und daraus resultierenden Störungen der Verfügbarkeit des DEK und nicht zuletzt, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde ein temporärer Richtungsverkehr eingeführt. Für Ruderer und andere nicht motorisierte Freizeitsportler musste zudem die Nutzung der Umfahrungsstrecke untersagt werden.
Die seit dem 06. Februar 2023 gültige und von der Schifffahrt unbedingt zu beachtende Schifffahrtspolizeiliche Anordnung kann der Nachricht für die Binnenschifffahrt (NfB) 1419/2022 (Interner Link) entnommen werden.
Im Gegensatz zur alten Überführungsstrecke, erlaubt die neue Umfahrungsstrecke keine Begegnung zwischen der Großschifffahrt untereinander, aber auch nicht zwischen der Großschifffahrt und der Sportschifffahrt/Kleinfahrzeuge. Eine Selbstwahrschau ist problematisch, da der Streckenbereich in einer Krümmung verläuft und nicht vollständig einsehbar ist. Die ergänzende Orientierung über AIS-Signale ist nicht verlässlich genug, da nicht alle Verkehrsteilnehmer AIS benutzen müssen. Die AIS gestützte Selbstwahrschau wird daher voraussichtlich ab dem 24. April 2023 (zunächst testweise) nur in den für die Sport- und Freizeitschifffahrt weniger nachgefragten Nachtstunden zugelassen und setzt voraus, Fahrzeuge, Verbände und Kleinfahrzeuge ohne AIS in diesem Zeitfenster von der Nutzung der Umfahrungsstrecke auszuschließen.
Die in diesem Zusammenhang für die Schifffahrt ab dem 24. April 2023 maßgebliche Schifffahrtspolizeiliche Anordnung kann der Nachricht für die Binnenschifffahrt (NfB) 0560/2023 (Interner Link) entnommen werden.
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund bautechnischer Verzögerungen kann die geplante Einführung der AIS gestützten Selbstwahrschau in den Nachtstunden leider nicht ab dem 24. April 2023 erfolgen.Die Bekanntgabe der Einführung erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Bezugswerte für den Gleichwertigen Wasserstand neu festgesetzt (GlW 2022)
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat zum 01. Januar 2023 die Bezugswerte für den Gleichwertigen Wasserstand (GlW) neu festgesetzt. Die Schifffahrt wird darauf hingewiesen, dass mit Wirkung vom 01. Januar 2023 diese neuen GlW-Werte in der Verkehrssicherung umgesetzt werden und bei der Bestimmung der Abladetiefen zu berücksichtigen sind. Weitere Informationen über die Fahrrinnenverhältnisse auf der deutschen Rheinstrecke von der deutsch-französischen Grenze bis zur deutsch-niederländischen Grenze können der Nachricht für die Binnenschifffahrt (NfB) 2925/2022 (Interner Link) entnommen werden.
Stand: 09. Dezember 2024