Zuwendungen für Vorhaben zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen
Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Lage ist es bis auf Weiteres möglich, Förderanträge und Zwischen- sowie Verwendungsnachweise auch per E-Mail mitsamt den erforderlichen Unterlagen/Nachweisen einzureichen. Die originalen Antragsunterlagen können zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. Im Zweifel ist es dringend anzuraten, mit der GDWS als Bewilligungsbehörde Kontakt (Externer Link) aufzunehmen und das Vorgehen abzusprechen. Die GDWS ist bemüht, auch individuelle Lösungen anzubieten. Originalunterlagen sind aufzubewahren und auf späteres Verlangen zur Verfügung zu stellen.
Verlängerung der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen (Förderprogramm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen)
Die Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen vom 20. November 2019 wird über den 31. Dezember 2020 hinaus bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die „Erste Änderung der Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen“ vom 25. November 2020 wird am 31. Dezember 2020 im Verkehrsblatt veröffentlicht und tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
Anträge zur Förderung der Modernisierung von Binnenschiffen können wie bisher bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt eingereicht werden. Die verlängerte Förderrichtlinie tritt außer Kraft sobald die neue Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen, die von der Europäischen Kommission zu notifizieren ist, in Kraft tritt.
Richtlinie (PDF, intern) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über Zuwendungen für Binnenschifffahrtsunternehmen zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen (Förderprogramm nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen) vom 20. November 2019 (BAnz AT 06.12.2019 B6)
Inkrafttreten: 01. Januar 2020
Außerkrafttreten: 31. Dezember 2020
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Fördervorhaben
1. Einbau / Austausch emissionsärmerer Motoren
Bereits geförderte Motoren:
Die nachstehende Liste enthält Motoren, die im Rahmen des Motorenförderprogramms bezuschusst worden sind.
Bitte beachten Sie:
Diese Liste ist nicht abschließend. Informationen zu weiteren förderfähigen Motoren bekommen Sie vom jeweiligen Motorenhersteller. Dieser kann Ihnen für einen förderfähigen Motor die im Förderprogramm erforderliche Herstellererklärung ausstellen.
Liste der:
ab 01. Januar 2020 geförderten emissionsarmen Dieselmotoren (PDF, intern)
nach der Förderrichtlinie vom 20. November 2019
ab 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2019 geförderten emissionsarmen Dieselmotoren (Excel-Dokument, intern)
nach der Förderrichtlinie vom 07. Dezember 2018
Muster Herstellererklärung für emissionsärmere Motoren
- Klasse IWP/IWA bis 300 kW (PDF, intern)
- Klasse IWP/IWA ab 300 kW (PDF, intern)
- Klasse NRE unter 560 kW (PDF, intern)
2. Gaslagerungs- und -Versorgungssysteme für emissionsärmere Gasmotoren
3. Maßnahmen zur Schadstoffminderung
Einbau von Technologien und Anlagen sowie Verfahren, deren Einsatz zu Emissionsminderungen führt, insbesondere Katalysatoren, Kraftstoff-Wasser-Emulsionstechnologie, Partikelfilter und kombinierte Abgasminderungssysteme
Bereits geförderte Vorhaben:
Dieselpartikelfilter, KWE-Anlagen
Zusatzbestimmungen (PDF, intern) des BMVBS für Abgasnachbehandlungssysteme (ANS) für Binnenschiffe im Rahmen des Motorenförderprogramms (11. Oktober 2013)
Zusatzbestimmungen (PDF, intern) des BMVI für den Einsatz von Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlagen (KWE-Anlagen) für Binnenschiffe im Rahmen des Motorenförderprogramms (Fassung 1/2017)
Muster Herstellererklärung (PDF, intern) KWE-Anlage
Muster Herstellererklärung (PDF, intern) Abgasnachbehandlungssystem (ANS)
Liste (PDF, intern) der bisher geförderten Maßnahmen zur Schadstoffminderung (ANS und KWE-Anlagen)
4. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
Insbesondere Maßnahmen zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs, z. B. diesel- und gaselektrische Antriebe
Zusatzbestimmungen (PDF, intern) des BMVBS für dieselelektrische Antriebe (DEA) für Binnenschiffe im Rahmen des Motorenförderprogramms (11. Oktober 2013)
5. Maßnahmen zur Minderung von Lärmemissionen
Geförderte Vorhaben:
Schallschutzhaube, Schalldämpfer
Vordrucke zur Beantragung von Zuwendungen
Antrag (PDF, intern) für Zuwendungen für emissionsärmere Motoren
Antrag (PDF, intern) für Zuwendungen für KWE-Anlagen
Antrag (PDF, intern) für Zuwendungen für ein Gaslagerungs- und -versorgungssystem, Maßnahmen zur Schadstoffminderung (außer KWE-Anlagen), zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Minderung von Lärmemissionen
Vordrucke für den Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweis für bewilligte Zuwendungen ab 21. Juli 2015
Nachweis (PDF, intern) über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen für emissionsärmere Motoren und KWE-Anlagen
Nachweis (PDF, intern) über die Verwendung ausgezahlter Zuwendungen für ein Gaslagerungs- und -versorgungssystem, Maßnahmen zur Schadstoffminderung, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Minderung von Lärmemissionen
Begleitende Materialien / Informationen
Nationale Fördergebietskarte (PDF, intern) für Deutschland
(Fördergebiet nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a AEUV (sogenannte C-Fördergebiete); Fördergebiete sind derzeit die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen); Anwendung nach Nummer 6.2.4 der Förderrichtlinie
Kennzahlen (PDF, intern) des Förderprogramms zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen - Stand: 31. Dezember 2018
Mustervordruck (PDF, intern) "Vollmacht"
Flyer (PDF, intern) Förderprogramm Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen - Stand: Februar 2020
Stand: 07. Januar 2021