Informationen rund um das Wasserskilaufen
Betätigungen, bei denen Personen, von einem Fahrzeug gezogen, mit oder ohne Wasserski oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten, sowie das Drachenfliegen und Fallschirmfliegen hinter einem ziehenden Wasserfahrzeug gelten als Wasserskilaufen.
Detaillierte Regeln für das Wasserskilaufen findet man in der Verordnung über das Wasserskilaufen auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wasserskiverordnung - WasSkiV (Interner Link).
Wasserskistrecken und Wasserflächen auf Binnenschifffahrtsstraßen
Wasserskilaufen ist nur auf besonders freigegebenen Strecken und Wasserflächen (Interner Link) erlaubt.
Hinweise zum Wasserskilaufen
Wo: Auf den durch das Tafelzeichen E.17 freigegebenen Strecken und Wasserflächen.
Wann: Bei Tag und guter Sicht (mehr als 1000 Meter) und nur zu den durch zusätzliche Schilder gegebenenfalls festgelegten Zeiten.
Wie: Nur mit einer verkehrssicherheitstechnisch geeigneten Wasserskiausrüstung.
Hinweis: Wasserskilaufen von mehreren Personen an am Fahrzeug fest angebrachten Stangen sowie das Drachen- und Fallschirmfliegen bedürfen der besonderen Erlaubnis.
Was muss ich beachten: Der Führer des Zugbootes muss bei der Vorbeifahrt an anderen Verkehrsteilnehmern, anderen Personen im Wasser, am Ufer, an Regelungsbauwerken, schwimmenden oder festen Anlagen oder Schifffahrtszeichen einen Mindestabstand von 10 Meter einhalten.
Der Wasserskiläufer muss sich im Kielwasser des ziehenden Fahrzeugs halten.
Das Zugboot muss mit einer zweiten Person besetzt sein, die den Wasserskiläufer und die von ihm zu durchfahrende Strecke beobachtet.
Was muss mein Zugboot erfüllen: Das Zugboot muss ausreichenden Platz für den Beobachter bieten und über ausreichenden Platz oder Einrichtungen verfügen, um im Notfall einen Wasserskiläufer retten zu können.
Ein Wassermotorrad darf als ziehendes Fahrzeug nur eingesetzt werden, wenn es
- die obigen Anforderungen erfüllt,
- kippstabil ist und
- sein Typ in einer amtlichen Liste des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr aufgeführt ist.
Wasserskilaufen
- auf der Mosel (Interner Link) in der deutsch-luxemburgischen Grenzstrecke (Kondominium) zwischen km 205,880 und km 242,200
- auf dem Oberrhein (Interner Link) zwischen km 171,64 und km 348,00
Stand: 31. Oktober 2022