Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Unterabschnitt 1 - Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen

§ 93 Anspruch auf Unterkunft

§ 94 Zugang zu Kommunikationseinrichtungen

§ 95 Besuche, mitreisende Partner

§ 96 Rechtsverordnungen

Stand: 25. April 2013