Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt 5 - Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen, Verpflegung einschließlich Bedienung

Unterabschnitt 1 Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen (§ 93 bis § 96)

Unterabschnitt 2 Verpflegung einschließlich Bedienung (§ 97 bis § 98)

Stand: 25. April 2013