Abschnitt 5 - Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen, Verpflegung einschließlich Bedienung
Unterabschnitt 1 Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen (§ 93 bis § 96)
Unterabschnitt 2 Verpflegung einschließlich Bedienung (§ 97 bis § 98)
Stand: 25. April 2013