Anlage 2 - Durchführung der Seediensttauglichkeitsuntersuchungen
(zu § 4 Absatz 1)
1. Befragung nach dem Gesundheitszustand
2. Umfang der Untersuchung
3. Untersuchung des Sehvermögens
4. Untersuchung des Hörvermögens
5. Untersuchung der körperlichen Leistungsfähigkeit
Stand: 21. August 2014