Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlage 2 - Durchführung der Seediensttauglichkeitsuntersuchungen

(zu § 4 Absatz 1)

1. Befragung nach dem Gesundheitszustand

2. Umfang der Untersuchung

3. Untersuchung des Sehvermögens

4. Untersuchung des Hörvermögens

5. Untersuchung der körperlichen Leistungsfähigkeit

Stand: 21. August 2014