1. Befragung nach dem Gesundheitszustand
Vor der Durchführung der Seediensttauglichkeitsuntersuchung füllt die zu untersuchende Person einen Fragebogen über ihren Gesundheitszustand und über frühere Krankheiten aus und unterschreibt ihn (§ 4 Absatz 1 Satz 2). Der zugelassene Arzt oder der Arzt des seeärztlichen Dienstes berücksichtigt die bei dieser Befragung gewonnen Erkenntnisse bei der Beurteilung der Seediensttauglichkeit.
Bei einer zu untersuchenden Person, die ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Jugendlicher), muss der Fragebogen
- vom Personensorgeberechtigten*) ausgefüllt werden,
- vom Personensorgeberechtigten und vom Jugendlichen unterschrieben werden und
- der zugelassenen Ärztin/dem zugelassenen Arzt vor der Durchführung der Seediensttauglichkeitsuntersuchung vorgelegt werden.
*) Personensorgeberechtigte sind nach § 1626 BGB unter anderem die Eltern eines Jugendlichen.
Stand: 21. August 2014