Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Befähigungsnachweise in der Seeschifffahrt

Für die Seefahrtausbildung bestehen international anerkannte Mindestanforderungen gemäß dem Internationalen Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen).

In der Bundesrepublik Deutschland findet die Ausbildung nautischer Schiffsoffiziere bzw. Kapitäne an Fachschulen und Fachhochschulen statt.

Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV)

Jedes Schiff ist so zu besetzen, dass die Schiffssicherheit, der Arbeitsschutz und Umweltschutz und die Erhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit an Bord gewährleistet ist. Die Details sind in der Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV) (Interner Link) vorgeschrieben.

Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV)

Für Kapitäne, Schiffsoffiziere und sonstige Seeleute für den Dienst auf Kauffahrteischiffen (Schiffsdienst) regelt die Verordnung über die Befähigung der Seeleute in der Seeschifffahrt (Seeleute-Befähigungsverordnung - See-BV) (Interner Link) die Voraussetzungen für die Erteilung und den Entzug von Befähigungszeugnissen, Befähigungsnachweisen sowie sonstigen Bescheinigungen und bildet den Rahmen der allgemeinen Ausbildungsziele für die fachliche Eignung.

Maritime medizinische Anforderungen (Seediensttauglichkeit)

Die Feststellung der Seediensttauglichkeit, die Berufsausbildung an Bord und die Vorgaben für Sicherheit, Gesundheitsschutz sowie für medizinische und soziale Betreuung der Seeleute an Bord von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen, regelt das Seearbeitsgesetz (SeeArbG) (Interner Link).

Die Seediensttauglichkeit ist Voraussetzung für die Tätigkeit der Seeleute an Bord eines Seeschiffes. Das Seediensttauglichkeitszeugnis dient als Nachweis für die Tauglichkeit. Seeleute sind seediensttauglich, wenn sie ihre körperliche und geistige Fitness bei regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen nachweisen.

In der Bundesrepuplik Deutschland regelt die Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen (Maritime-Medizin-Verordnung - MariMedV) (Interner Link) die Einzelheiten zur Seediensttauglichkeit.

Stand: 20. Oktober 2021