Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt II - Begegnen und Überholen

§ 6.03 Allgemeine Grundsätze

§ 6.04 Begegnen: Grundregeln

§ 6.05 Begegnen: Ausnahmen von den Grundregeln

§ 6.06 Begegnen von schnellen Schiffen mit anderen Fahrzeugen und untereinander

§ 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser

§ 6.08 Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen

§ 6.09 Überholen: Allgemeine Bestimmungen

§ 6.10 Überholen: Verhalten und Zeichengebung der Fahrzeuge

§ 6.11 Überholverbot durch Schifffahrtszeichen

Stand: 01. Januar 1995