Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Teil II. Elbe - von km 3,4 (Grenze zu Tschechien) bis km 607,5 Oortkaten (Obere Grenze des Hamburger Hafens) mit Ausnahme der Fahrt zwischen dem Rothenseer Verbindungskanal (Elbe-km 332,75) und der Zufahrt zum Industriehafen Magdeburg (Elbe-km 333,65) sowie der Hohnstorfer Brücke (Elbe-km 568,90) und dem Elbe-km 573,50

Zusätzliche Befähigung

Der Schiffsführer, der diesen Binnenwasserstraßenabschnitt mit besonderen Risiken befährt, benötigt zum sicheren Befahren Kenntnisse über die Eigenschaften und Örtlichkeiten dieses Binnenwasserstraßenabschnitts.

  1. Er muss den Fahrweg in der Berg- und in der Talfahrt beschreiben können.

  2. Er muss zusätzlich verfügen über

    1. detaillierte Kenntnisse der Streckencharakteristika,

    2. detaillierte Kenntnisse der Abmessungen der Schifffahrtsstraße;

  3. Zusätzlich muss der Schiffsführer

    1. Kenntnisse haben über die Strömungsmuster und -geschwindigkeiten auf diesem Binnenwasserstraßenabschnitt und er muss wissen, wie er sein Fahrverhalten vor Ort darauf einstellen muss. Hierzu zählen Kenntnisse über

      1. starke Schwankung der Wasserstände zwischen den niedrigsten und höchsten schiffbaren Wasserständen um streckenweise fast 7 m

      2. Verlauf der Fahrrinne im Strom und Lage der Buhnen bei Hochwasser

      3. Lage aller Fehltiefen und -breiten bei Niedrigwasser

      4. Strömungsverlauf bei Hochwasser, insbesondere unterhalb von Torgau

      5. Veränderung des Fluss- und Landschaftsbildes durch stark schwankende Wasserstände, insbesondere seenartige Verbreiterung des Flusses bei Hochwasser

      6. Veränderungen der Abflussmengen und -geschwindigkeiten bei Hoch- und Niedrigwasser

      7. starke Querströmungen im Bereich von Km 324,5 - 327,2; Notwendigkeit einer Vorspann-Schlepperhilfe bei niedrigen Wasserständen und schwacher Motorenleistung in der Bergfahrt

    2. die hydromorphologischen Eigenschaften dieses Wasserstraßenabschnittes kennen und wissen, wie er darauf zu reagieren hat. Hierzu zählen insbesondere Kenntnisse über

      1. vielfach fehlende Begegnungs- und Überholmöglichkeiten von größeren Fahrzeugen/Verbänden

      2. die geringe Wasserführung über die meiste Zeit des Jahres

      3. die große Anzahl der Gierseilfähren

      4. nur einschiffig durchfahrbare Brücken

      5. lokale Verkehrsregelungen

Stand: 07. Dezember 2021