23.400000 Vorschriften über die Besatzung im Rahmen des Umgangs mit Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff
23.410000 Einsatz der Besatzung im Rahmen des Umgangs mit Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff
23.420000 Befähigung der Besatzung im Rahmen des Umgangs mit Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff
Stand: 01. August 2016