Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

22.330200 Besondere Anforderungen, Maschinenantrieb, Bugstrahlanlage

22.330210

Tatbestand:
Nicht sicherstellen, dass das geführte Fahrzeug mit einer Länge von mehr als 110,00 m den angegebenen Anforderungen entspricht
auf
Saar

Zuwiderhandlungen gegen §§ der Kapitel 10 - 27 der BinSchStrOBetroffenerOrdnungswidrigkeit nach § der BinSchStrEVVerwar-
nungs-
geld
Euro
Geld-
buße
Euro
20.29 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc i. V. m. 20.02 Nummer 1 Satz 3 Halbsatz 1Sch5 Absatz 5 Nummer 24---250 bis 2 500

22.330220

Tatbestand:
Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit einer Länge von mehr als 110,00 m anordnen oder zulassen, obwohl es nicht den angegebenen Anforderungen entspricht
auf
Saar

Zuwiderhandlungen gegen §§ der Kapitel 10 - 27 der BinSchStrOBetroffenerOrdnungswidrigkeit nach § der BinSchStrEVVerwar-
nungs-
geld
Euro
Geld-
buße
Euro
20.29 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc i. V. m. 20.02 Nummer 1 Satz 3 Halbsatz 1E5 Absatz 6 Nummer 7---250 bis 2 500

22.330230

Tatbestand:
Nicht sicherstellen, dass auf einem Fahrzeug mit einer Länge von mehr als 110,00 m der Maschinenantrieb sowie die Bugstrahlanlage nicht über das nautisch erforderliche Maß hinaus benutzt wird
auf
Saar

Zuwiderhandlungen gegen §§ der Kapitel 10 - 27 der BinSchStrOBetroffenerOrdnungswidrigkeit nach § der BinSchStrEVVerwar-
nungs-
geld
Euro
Geld-
buße
Euro
20.29 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb i. V. m. 20.02 Nummer 1 Satz 3 Halbsatz 2Sch + P5 Absatz 4 Nummer 4---100 bis 500

Stand: 01. Dezember 2021