22.300000 Zusätzliche Bestimmungen für die Binnenschifffahrtsstraßen im Rahmen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
22.302000 Abmessungen
22.303000 Verbände
22.304000 Höchstgeschwindigkeit, Mindestgeschwindigkeit
22.305000 Bergfahrt (ohne Inhalt)
22.306000 Begegnen
22.307000 Überholen
22.308000 Wenden
22.309000 Ankern
22.310000 Stillliegen
22.311000 Hochwasser
22.312000 Schifffahrt bei Eis
22.313000 Nachtschifffahrt
22.314000 Einsatz von Trägerschiffsleichtern, Fortbeweben von Schubleichtern
22.315000 Meldepflicht
22.316000 Höhe der Brücken, sonstiger fester Überbauten und Freileitungen (ohne Inhalt)
22.317000 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten (ohne Inhalt)
22.318000 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusenvorhäfen, Schleusen, Schleusenbereiche, Schiffshebewerke, einzelner Stromstrecken
22.319000 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
22.320000 Segeln
22.321000 Bezeichnung der Fahrzeuge
22.322000 Verhalten im Verkehr, besondere Verkehrsregelungen
22.323000 Regelungen zum Sprechfunk
22.324000 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
22.325000 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (ohne Inhalt)
22.326000 Schutz der Anlagen und Kanäle
22.327000 Verkehrsbeschränkungen, Befahrensverbote
22.328000 Benutzung der Wasserstraßen (ohne Inhalt)
22.330000 Sonstige Bestimmungen
Stand: 01. Juli 2015