Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

22.300000 Zusätzliche Bestimmungen für die Binnenschifffahrtsstraßen im Rahmen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)

22.302000 Abmessungen

22.303000 Verbände

22.304000 Höchstgeschwindigkeit, Mindestgeschwindigkeit

22.305000 Bergfahrt (ohne Inhalt)

22.306000 Begegnen

22.307000 Überholen

22.308000 Wenden

22.309000 Ankern

22.310000 Stillliegen

22.311000 Hochwasser

22.312000 Schifffahrt bei Eis

22.313000 Nachtschifffahrt

22.314000 Einsatz von Trägerschiffsleichtern, Fortbeweben von Schubleichtern

22.315000 Meldepflicht

22.316000 Höhe der Brücken, sonstiger fester Überbauten und Freileitungen (ohne Inhalt)

22.317000 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten (ohne Inhalt)

22.318000 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusenvorhäfen, Schleusen, Schleusenbereiche, Schiffshebewerke, einzelner Stromstrecken

22.319000 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen

22.320000 Segeln

22.321000 Bezeichnung der Fahrzeuge

22.322000 Verhalten im Verkehr, besondere Verkehrsregelungen

22.323000 Regelungen zum Sprechfunk

22.324000 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge

22.325000 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (ohne Inhalt)

22.326000 Schutz der Anlagen und Kanäle

22.327000 Verkehrsbeschränkungen, Befahrensverbote

22.328000 Benutzung der Wasserstraßen (ohne Inhalt)

22.330000 Sonstige Bestimmungen

Stand: 01. Juli 2015