Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Ablauf der Prüfungen zum Unionspatent/Rheinpatent und zu den besonderen Berechtigungen

Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Prüfungen zum Unionspatent/Rheinpatent und zu den besonderen Berechtigungen. Die Prüfungen zum Unionspatent sowie zum Rheinpatent unterscheiden sich nicht. Beide Prüfungen bestehen aus der gleichen Theorieprüfung, der gleichen Reiseplanung sowie der gleichen Reisedurchführung.

Theoretischer Prüfungsteil

Die Theorieprüfung ist eine rein schriftliche Prüfung, in der Wissensfragen in Form von Multiple-Choice-Fragen beantwortet werden müssen. Sie kann in Bonn, Kiel, Magdeburg, Minden und Würzburg abgelegt werden. Hier werden z. B. Kenntnisse der Verkehrsvorschriften abgeprüft. Es ist stets nur eine der vier Antwortmöglichkeiten richtig. Der Prüfling hat 120 Minuten Zeit, um 120 Fragen richtig zu beantworten. Die Prüfung ist bestanden, wenn 80 Prozent, also 96 aller Fragen, richtig beantwortet sind. Beispielhafte Fragestellungen (PDF, intern), die Ihnen einen Eindruck von der Art der Fragen (allerdings ohne die vier in der Prüfung vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) vermitteln sollen, haben wir für Sie zusammengestellt.

Prüfungsteil Reiseplanung

Ein weiterer Prüfungsteil ist die sogenannte Reiseplanung (Interner Link). Hier muss der Prüfling in einer mündlichen Prüfung zeigen, dass er die Reise eines Binnenschiffes planen kann und hierbei alle relevanten Aspekte berücksichtigt.

Prüfungsteil Reisedurchführung / praktische Prüfung

Ein weiterer Prüfungsteil ist die sogenannte Reisedurchführung (Interner Link). Hierbei handelt es sich um eine praktische Prüfung, in der der Prüfling zeigen muss, dass er ein Binnenschiff sicher beherrscht. Diese Prüfung findet als Simulatorprüfung am Schifferberufskolleg in Duisburg statt.

Prüfungen zu den besonderen Berechtigungen

Um die besondere Berechtigung (Interner Link) für eine Risikostrecke (sogenannte Streckenkunde), für Radar oder für maritime Wasserstraßen zu erlangen, müssen gesonderte Prüfungen abgelegt werden.

Stand: 10. März 2023