Prüfungen zu den besonderen Berechtigungen
Besondere Berechtigung für das Befahren von Risikostrecken
Am 05. Dezember 2024 hat die Plenarversammlung der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) beschlossen, den Großteil der Risikostrecken (Interner Link) auf dem Rhein abzuschaffen.
Im Hinblick auf die Teilabschaffung der Risikostrecken auf der Elbe wird das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im kommenden Jahr ein Verfahren zur Änderung der BinSchPersV durchführen.
Hinweise zu den Änderungen der als Risikostrecken ausgewiesenen Streckenabschnitte des Rheins und der Elbe finden Sie unter Allgemeine Informationen zu den Schiffsführerzeugnissen (Interner Link).
Was gilt in der Übergangszeit für die Prüfungen?
Für die Streckenabschnitte, die ab dem 01. Juli 2025 nicht mehr als Risikostrecken ausgewiesen sind, werden grundsätzlich keine Prüfungstermine mehr angesetzt.
Bis zur Umsetzung in nationales Recht besteht jedoch die Möglichkeit die besondere Berechtigung auch für die künftig wegfallenden Streckenabschnitte zu erwerben. Wenn Sie eine dafür erforderliche Prüfung ablegen wollen, wenden Sie sich bitte an die GDWS.
Berücksichtigen Sie hierbei, dass aufgrund eines Erlasses (PDF, intern) das Befahren dieser Abschnitte ohne die, nach derzeit noch geltendem Recht, erforderliche Berechtigung nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.
Prüfungen als schriftliche oder elektronische Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren ab dem 01. März 2025
Ab dem 01. März 2025 werden die Prüfungen für den Rhein für die verbleibenden Streckenabschnitte Oberrhein und Mittelrheintal (die Strecken im Einzelnen finden Sie unter Allgemeine Informationen zu den Schiffsführerzeugnissen (Interner Link) als schriftliche oder elektronische Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren abgenommen.
Die schriftliche oder elektronische Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 80 % der Prüfungsfragen richtig beantwortet hat. Zu jeder Frage gibt es 4 mögliche Antworten, von denen jeweils nur eine Antwort richtig ist. Die Anzahl der Prüfungsfragen richtet sich nach der Länge des zu prüfenden Streckenabschnitts. Es werden mindestens 20 Fragen gestellt. Für die Prüfung wird ein Zeitraum von einer Minute pro Frage plus 5 Minuten angesetzt (Beispiel: für einen Abschnitt mit 50 Fragen beträgt die Prüfungszeit 55 Minuten).
Der Prüfling kann weiterhin den Streckenabschnitt im Antrag auf Zulassung zur Prüfung frei wählen.
Die Prüfungen zur besonderen Berechtigung für die Risikostrecke Rhein wird an folgenden Prüfungsstandorten abgenommen:
- Bonn, Würzburg und Kiel
Beispielhafte Fragestellungen (PDF, intern) für die Streckenkunde-Prüfung Rhein im Antwort-Wahl-Verfahren, die Ihnen einen Eindruck von der Art der Fragen (allerdings ohne die vier in der Prüfung vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) vermitteln sollen, haben wir für Sie zusammengestellt.
Die Prüfungen auf der Donau, auf der Oberweser und auf der Elbe (für die verbleibenden Streckenabschnitte siehe Allgemeine Informationen zu den Schiffsführerzeugnissen (Interner Link)) werden weiterhin als mündliche Prüfung abgenommen. Sie wird an folgenden Prüfungsstandorten abgenommen:
- Elbe: Kiel und Magdeburg
- Donau: Würzburg
- Oberweser: Minden
In der mündlichen Prüfung für die Risikostrecke Elbe, Donau und Oberweser (nicht für den Rhein!) werden Ihnen Karten gezeigt, in denen wichtige Punkte markiert sind. Auf jeder Karte ist mindestens eine Kilometerangabe erkennbar. Bei den Nummern der wichtigen Punkte handelt es sich dagegen nicht um Kilometerangaben. Sie dienen nur der systematischen Nummerierung.
Beispielhaft sind auf dieser Karte (PDF, intern) die wichtigen Punkte 33.6 bis 33.10 beschrieben. In der Prüfung müssen alle wichtigen Punkte des Streckenabschnitts benannt und beschrieben werden können. Es ist wichtig zu wissen, was sich jeweils hinter dem Punkt verbirgt, welche besonderen Verkehrsregelungen dort eventuell existieren und was dort bei der Fahrt zu beachten ist.
Um die Prüfung zu einer besonderen Berechtigung ablegen zu können, muss zwingend die Theorieprüfung sowie der Prüfungsteil Reiseplanung bestanden sein. Nicht zwingend erforderlich ist, dass auch der Prüfungsteil Reisedurchführung bestanden worden ist. Natürlich kann von der besonderen Berechtigung aber erst Gebrauch gemacht werden, wenn die komplette Prüfung zum Unionspatent bestanden wurde und das Patent ausgestellt worden ist.
Die geforderten Kompetenzen für die einzelnen Streckenabschnitte können Sie dem Dokument Inhalte Streckenkundeprüfung (PDF, intern) entnehmen.
Elbe, Donau, Oberweser
Besondere Berechtigung für maritime Wasserstraßen
Bei der Prüfung zur besonderen Berechtigung für maritime Wasserstraßen handelt es sich allein um eine mündliche Prüfung an der Seekarte. Sie kann an allen Prüfungsstandorten abgelegt werden, an denen auch Unionspatentprüfungen stattfinden.
Besondere Berechtigung Radar
Für die besondere Berechtigung für Radar ist sowohl eine theoretische Multiple-Choice-Prüfung als auch eine praktische Prüfung an Bord eines Schiffes zu bestehen. Die Prüfung kann nur in Duisburg und Lauenburg abgelegt werden.
Prüfung ausländischer Risikostrecken
Derzeit können in Deutschland, neben den deutschen Risikostrecken, für folgende ausländische Risikostrecken Prüfungen abgenommen werden:
Österreich
Donau-km 1 880 bis Donau-km 1 920
Donau-km 2 001 bis Donau-km 2 036
Donau-km 2 074 bis Donau-km 2 081
Um die Prüfung für diese Risikostrecken in Deutschland ablegen zu können, müssen Sie den Nachweis einer Fahrpraxis von jeweils acht Fahrten zu Berg und zu Tal auf dem betroffenen Wasserstraßenabschnitt innerhalb der letzten 10 Jahre, davon mindestens jeweils drei Fahrten innerhalb der letzten drei Jahre, erbringen.
Die Prüfungen finden in der GDWS in Würzburg statt und werden in Form eines schriftlichen Multiple-Choice-Tests abgenommen. Für jeden Streckenabschnitt müssen Sie von neun gestellten Fragen mindestens sechs richtig beantworten. Die Prüfung kann nur für einen ganzen Streckenabschnitt abgelegt werden; es ist nicht möglich, die Prüfung nur für einzelne Kilometer eines Abschnittes abzulegen.
Ungarn
Donau-km 1 433 bis Donau-km 1 708
Um die Prüfung für diesen Donauabschnitt in Deutschland ablegen zu können, müssen Sie den Nachweis einer Fahrpraxis von jeweils acht Fahrten zu Berg und zu Tal auf dem betroffenen Wasserstraßenabschnitt innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens als Matrose oder mit einem höheren Rang erbringen, davon drei Fahrten zu Berg und drei Fahrten zu Tal in den letzten drei Jahren.
Die Prüfungen finden in der GDWS in Würzburg statt und werden bis auf Weiteres in Form einer mündlichen Prüfung abgenommen. Die Kandidaten können die Kilometerabschnitte für die die Prüfung abgelegt werden soll, frei wählen.
Slowakisch-ungarischer Grenzabschnitt
Donau-km 1 708 bis Donau-km 1 811
Um die Prüfung für diesen Donauabschnitt in Deutschland ablegen zu können, müssen Sie den Nachweis einer Fahrpraxis von jeweils acht Fahrten zu Berg und zu Tal auf dem betroffenen Wasserstraßenabschnitt innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens als Matrose oder mit einem höheren Rang erbringen, davon drei Fahrten zu Berg und drei Fahrten zu Tal in den letzten drei Jahren.
Die Prüfungen finden in der GDWS in Würzburg statt und werden bis auf Weiteres in Form einer mündlichen Prüfung abgenommen. Die Kandidaten können die Kilometerabschnitte für die die Prüfung abgelegt werden soll, frei wählen.
Stand: 18. Dezember 2024