Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

I. Teil: Verkehrsträgerübergreifende Gebühren

GebührennummerGebührentatbestandGebühr
(EURO)
001Zurückweisung eines Widerspruchs
001aus formalen Gründen60 bis 425
001aus sachlichen Gründen120 bis 850
002 bis 012nicht vergeben
013Anordnung von Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhütung künftiger Verstöße gegen Vorschriften des Gefahrgutbeförderungsgesetzes oder gegen die nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz erlassenen Rechtsverordnungen (§ 8 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes)30 je begonnene Viertelstunde

Stand: 28. Februar 2019