I. Teil: Verkehrsträgerübergreifende Gebühren
Gebührennummer | Gebührentatbestand | Gebühr (EURO) |
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001 | Zurückweisung eines Widerspruchs | |
001 | aus formalen Gründen | 60 bis 425 |
001 | aus sachlichen Gründen | 120 bis 850 |
002 bis 012 | nicht vergeben | |
013 | Anordnung von Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhütung künftiger Verstöße gegen Vorschriften des Gefahrgutbeförderungsgesetzes oder gegen die nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz erlassenen Rechtsverordnungen (§ 8 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes) | 30 je begonnene Viertelstunde |
Stand: 28. Februar 2019