Sportschifffahrt
Schnellzugriff zu den Rechtsverordnungen Sportschifffahrt (Interner Link)
Verkehrsnachrichten als Nachrichten für die Binnenschifffahrt (NfB) und Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS)
Fahrtplanungs- und sicherheitsrelevante Ereignisse auf Binnenschifffahrtsstraßen (z. B. Strecken- oder Schleusensperrungen, Fahrrinneneinschränkungen und Einschränkungen aufgrund Arbeiten an und in der Wasserstraße) werden im Elektronischen Wasserstraßen- und Informationsservice (ELWIS) als Verkehrsnachrichten (Nachrichten für die Binnenschifffahrt - NfB) (Interner Link) (Fairway and traffic related messages of Germany, NtS) veröffentlicht.
Ereignisse und Maßnahmen von örtlicher Bedeutung für die Seeschifffahrt werden in ELWIS über die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) (Interner Link) tagesaktuell zur Verfügung gestellt.
In der Übersicht der neuen Amtsbezirke (PDF, extern) und der Dienstorte der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) können Sie die jeweiligen Zuständigkeiten sowohl für den Binnen- als auch für den Seebereich herausfinden (Stand: April 2021).
Schleusenbetriebszeiten und -erreichbarkeiten
In dem Modul Schleusenbetriebszeiten und -erreichbarkeiten (Interner Link) erhalten Sie Informationen für alle Schleusen an den Bundeswasserstraßen im Binnenbereich. Sie können einzelne Schleusen direkt über ihren Namen suchen oder sich die Schleusen über die Auswahl einer Wasserstraße anzeigen lassen.
Hinweis:
Aktuelle Abweichungen von den Regelzeiten sind möglich (z. B. bei Reparaturen) und können den Nachrichten für die Binnenschifffahrt (NfB) (Interner Link) entnommen werden.
Schleusensperrungen
In den Übersichten werden voraussichtliche und aktuelle Schleusensperrungen (Interner Link) gegenübergestellt.
Vor Eintritt einer aktuellen Schleusensperre wird von der jeweils zuständigen Stelle eine entsprechende Nachricht für die Binnenschifffahrt (NfB) veröffentlicht. Diese Schleusensperren werden dann als NfB in der Spalte 'Aktuelle Sperre' aufgelistet.
Leitfaden für Wassersportler "Sicherheit auf dem Wasser"
Die Broschüre (PDF, extern) wendet sich an alle Freizeitkapitäne und Freunde des Wassersports. Sie enthält neben umfassenden Informationen über die aktuellen Verkehrsvorschriften auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen auch eine Fülle praktischer Tipps und Hinweise, die der Sicherheit auf dem Wasser dienen. Daneben gibt sie Anregungen, wie Wassersportler durch umweltgerechtes Verhalten zum Schutz der Umwelt beitragen können.
Der Leser findet in der Broschüre u. a. wichtige Hinweise zu Verkehrsvorschriften, die auf Stau- bzw. Kanalstufen und Bootsschleusen anzuwenden sind. Darüber hinaus sind Wasserschutzpolizeistationen und Seenotrettungsstationen verzeichnet sowie die Anschriften der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) aufgeführt.
Allgemeines, Binnenschifffahrtsstraßen, Seeschifffahrtsstraßen
Neben dem gewerblichen Nutzen haben die Bundeswasserstraßen einen hohen Stellenwert im Freizeitbereich. Um die Vielzahl der unterschiedlichen Interessen und möglicher Aktivitäten der einzelnen Nutzer in Einklang zu bringen, ist in der Praxis ein gegenseitiges Verständnis füreinander unabdingbar.
Über die allgemeinen Informationen (Interner Link) hinaus gibt es für die Sportschifffahrt eine Reihe von Vorschriften, die besondere Verhaltensweisen verlangen. Sowohl im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßen (Interner Link) als auch der Seeschifffahrtsstraßen (Interner Link) sind die zum Schutz der Umwelt erlassenen Befahrensregeln zu beachten.
Was auf Binnenschifffahrtsstraßen zu den Kleinfahrzeugen zählt, findet man in der laufend aktualisierten Kleinfahrzeugtabelle (PDF, intern)
Weitergehende Hinweise über die Nutzung der Wasserstraßen im Bereich der Sportschifffahrt sowie Tipps und Verhaltensregelungen können den wasserstraßenbezogenen Hinweisen (Interner Link) entnommen werden.
Führerscheininformationen
Der Sportbootführerschein ist die Berechtigung der Erlaubnis zum Führen von Wasserfahrzeugen zu Sport- und Freizeitzwecken auf Binnen- und/oder Seeschifffahrtsstraßen gemäß § 1 Absatz 6 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz und § 2 Nummer 4 Seeaufgabengesetz. Der Sportbootführerschein gilt demnach für die private Nutzung von Sportbooten.
Hingegen sind für das Führen von Wasserfahrzeugen, auch Sportbooten im betrieblichen Kontext andere Befähigungsnachweise (Interner Link) erforderlich. Der betriebliche Kontext umfasst jede nicht private Nutzung von Sportbooten (somit ggf. auch das Verholen von Sportfahrzeugen als Charterunternehmen, eine Begleitfahrt zu Ausbildungszwecken und insbesondere die Ausbildung von Sportbootführerscheininteressenten).
Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben der Richtlinie (EU) 2017/2397 wurden die Befähigungszeugnisse in der Binnenschifffahrt überarbeitet. Für die Ausbildung muss der verantwortliche Schiffsführer des Ausbildungsfahrzeugs damit über ein, für die gewerbliche Binnenschifffahrt erforderliches Befähigungszeugnis - in diesem Fall einem Kleinschifferzeugnis (Interner Link) verfügen. Dies gilt auch für die Fahrt auf Binnenwasserstraßen der Zone 1 und 2. Für die Seeschifffahrt sind die Scheine der Sportseeschifferscheinverordnung erforderlich.
Allgemeine Informationen
In Deutschland werden für Sportbootführerscheine die zwei Geltungsbereiche Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen/Küstengewässer unterschieden. Aus diesem Grund berechtigt ein Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen nicht zum Befahren von Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässern, ein Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen nicht das Befahren von Binnenschifffahrtsstraßen (Interner Link).
Ausnahme:
Amtliche Sportbootführerscheine, die im Bundesgebiet vor dem 01. April 1978 und in Berlin vor dem 01. April 1989 erworben wurden, gelten auf den Seeschifffahrts- und auf den Binnenschifffahrtsstraßen.
Stand: 24. Januar 2024