Informationen rund um das Wassermotorradfahren
Verordnung (Interner Link) über das Fahren mit Wassermotorrädern auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wassermotorräder-Verordnung - WasMotRV)
Amtliche Liste der Wassermotoräder
als ziehende Fahrzeuge (Interner Link) beim Wasserskilaufen
Übersicht über die für den Betrieb mit Wassermotorrädern zugelassenen Wasserflächen
Aufgrund des § 3 der Verordnung über das Fahren mit Wassermotorrädern auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Wassermotorräder-Verordnung) vom 31. Mai 1995 (BGBl. I Seite 769), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 31. Oktober 2019 (BGBl. I Seite 1518) geändert worden ist, wird der Betrieb mit Wassermotorrädern ab sofort nur auf den in der nachstehenden Übersicht aufgeführten Wasserflächen (Interner Link) zugelassen. Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 05. Juni 1998 (VkBl. 1998 Seite 439), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 26. Mai 2011 (VkBl. 2011 Seite 431) geändert worden ist.
Hinweise über das Wassermotorradfahren
- auf dem Rhein im deutsch-französischen Grenzgebiet (Interner Link) (ca. Rhein-km 170 bis Rhein-km 352)
- auf der Mosel in der deutsch-luxemburgischen Grenzstrecke (Kondominium) (Interner Link) zwischen km 205,88 und km 242,20
Stand: 18. März 2024