Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hinweis für das Wassermotorradfahren auf dem Rhein im deutsch-französischen Grenzgebiet

(ca. Rhein-km 170 bis Rhein-km 352)

Auf dem französischen Rhein gelten mittlerweile die gleichen Vorschriften wie in Deutschland.

(vgl. auch: Merkblatt (PDF, intern) beim Führen von Kleinfahrzeugen in der französischen Binnenschifffahrt).

Stand: 17. September 2019