Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 6

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schifffahrtspolizeiverordnung über Sicherungsmaßnahmen für militärische Sperr- und Warngebiete an der schleswig-holsteinischen Ost- und Westküste und im Nord-Ostsee-Kanal vom 07. Mai 1984 (BAnz. Seite 4837) außer Kraft.

Stand: 12. Juni 2012