Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlage 1 - Besondere Regelungen bei internationalem schiffsbezogenen Sicherheitsstandard

Abschnitt A Zu den Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union in ihrer jeweils geltenden Fassung

Abschnitt B Ergänzende Anforderungen zu § 6 des Schiffssicherheitsgesetzes

Abschnitt C Vorschriften neben den allgemein anerkannten völkerrechtlichen Regeln und Normen für Schiffe unter der Bundesflagge

Abschnitt D Besondere Anforderungen für den Betrieb von Schiffen unter ausländischer Flagge

Abschnitt E Verweisung auf technische Regelwerke

Anhang

Stand: 07. März 2020