Abschnitt B - Ausstiegs- und Aufenthaltsstellen Wassersportler (Ausnahmen zu § 6 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1)
Das Trockenfallen und der sonstige Aufenthalt ist in folgenden Bereichen in einem Radius von 200 m erlaubt, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist. Die mit * gekennzeichneten Bereiche sind nur für Kanuten und ähnliche, muskelkraftbetriebene Kleinfahrzeuge bestimmt.
Stand: 28. April 2023