Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt A - Kitesurfen und ähnliche Sportarten (Ausnahme zu § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)

Das Kitesurfen und ähnliche Sportarten sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen erlaubt:

I. Niedersachsen

II. Schleswig-Holstein

Stand: 28. April 2023