Abschnitt A - Kitesurfen und ähnliche Sportarten (Ausnahme zu § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)
Das Kitesurfen und ähnliche Sportarten sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen erlaubt:
Stand: 28. April 2023
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Das Kitesurfen und ähnliche Sportarten sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen erlaubt:
Stand: 28. April 2023
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