Abschnitt 2 - Allgemeine Schutzgebiete
Im Geltungsbereich dieser Verordnung gemäß § 3 Absatz 2 werden folgende Gebiete als Allgemeine Schutzgebiete ausgewiesen; die durch die Koordinaten gebildeten Flächen sind entsprechend Anlage 1 zu bilden; die Besonderen Schutzgebiete können die Allgemeinen Schutzgebiete überlagern.
Stand: 28. April 2023