Abschnitt 1 - Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt gemäß § 3 Absatz 2 innerhalb folgender Koordinaten; die durch die Koordinaten gebildeten Flächen sind entsprechend Anlage 1 zu bilden.
Stand: 28. April 2023
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Diese Verordnung gilt gemäß § 3 Absatz 2 innerhalb folgender Koordinaten; die durch die Koordinaten gebildeten Flächen sind entsprechend Anlage 1 zu bilden.
Stand: 28. April 2023
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