Unterabschnitt 2 - Gebühren, Zurverfügungstellen und Verkünden von Rechtsvorschriften
§ 149 Gebühren
§ 150 Zurverfügungstellen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, Einstellen von Kopien und Unterlagen in ein elektronisches Informationssystem
§ 151 Verkündung von Rechtsverordnungen
Stand: 03. Dezember 2015