Abschnitt 12 - Schlussvorschriften
Unterabschnitt 1 Anwendung auf Selbständige (§ 148)
Unterabschnitt 2 Gebühren, Zurverfügungstellen und Verkünden von Rechtsvorschriften (§ 149 bis § 151)
Unterabschnitt 3 Übergangsregelungen (§ 152 bis § 153)
Stand: 01. Januar 2020