Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt 4 - Berufsausbildung an Bord

§ 81 Vertrag über die Berufsausbildung über einen Beruf an Bord

§ 82 Form und Inhalt des Vertrages über die Berufsausbildung an Bord

§ 83 Vertrag über die Berufsausbildung auf Fahrzeugen der kleinen Hochseefischerei oder der Küstenfischerei

§ 84 Vergütungsanspruch

§ 85 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung

§ 86 Probezeit

§ 87 Beendigung

§ 88 Kündigung

§ 89 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung

§ 90 Berufsausbildung auf Schiffen des Bundes und der Länder

§ 91 Zuständige Stelle

§ 92 Rechtsverordnungen

Stand: 25. April 2013