Abschnitt 4 - Berufsausbildung an Bord
§ 81 Vertrag über die Berufsausbildung über einen Beruf an Bord
§ 82 Form und Inhalt des Vertrages über die Berufsausbildung an Bord
§ 83 Vertrag über die Berufsausbildung auf Fahrzeugen der kleinen Hochseefischerei oder der Küstenfischerei
§ 84 Vergütungsanspruch
§ 85 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung
§ 86 Probezeit
§ 87 Beendigung
§ 88 Kündigung
§ 89 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
§ 90 Berufsausbildung auf Schiffen des Bundes und der Länder
§ 91 Zuständige Stelle
§ 92 Rechtsverordnungen
Stand: 25. April 2013