Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Unterabschnitt 3 - Besatzungsstärke, Besatzungsliste, Befähigungen

§ 21 Besatzungsstärke der Schiffe

§ 22 Besatzungsliste

§ 23 Befähigungszeugnisse und -nachweise, Sicherheitsunterweisung

Stand: 25. April 2013