Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt 2 - Mindestanforderungen für die Arbeit von Besatzungsmitgliedern auf Schiffen

Unterabschnitt 1 Mindestalter (§ 10)

Unterabschnitt 2 Seediensttauglichkeit (§ 11 bis § 20)

Unterabschnitt 3 Besatzungsstärke, Besatzungsliste, Befähigungen (§ 21 bis § 23)

Unterabschnitt 4 Arbeitsvermittlung (§ 24 bis § 27)

Stand: 31. Dezember 9999