Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

G00-99 Krankheiten des Nervensystems

ICD-10
Diagnose-Code
Leiden
(Begründung für das Kriterium)

Unvereinbar mit der zuverlässigen, sicheren und effektiven Durchführung von Routine- und Notfallaufgaben:

  • voraussichtlich vorübergehend (T)
  • voraussichtlich dauerhaft (P)

Kann einige, aber nicht alle Aufgaben oder Arbeiten in einigen, aber nicht in allen Gewässern wahrnehmen (R)

Kürzeres Untersuchungsintervall erforderlich (L)

Kann alle Aufgaben innerhalb des bezeichneten Dienstzweiges ausführen
G40-41

Einzelner epileptischer Anfall

Gefährdung des Schiffes oder anderer Personen oder Selbstgefährdung durch Anfälle

T - Für die Dauer der Abklärung (der Erkrankung) und ein Jahr nach dem AnfallR - Frühestens ein Jahr nach dem Anfall und unter stabiler medikamentöser Einstellung. Keine Wachdienste, Küstennahe GewässerFrühestens ein Jahr nach dem Anfall und ein Jahr nach dem Ende der Behandlung. Wenn es auslösende Faktoren gab, keine fortgesetzte Exposition zu diesen auslösenden Faktoren
G40-41

Epilepsie - ohne auslösende Faktoren (wiederholte Anfälle)

Gefährdung des Schiffes oder anderer Personen oder Selbstgefährdung durch Anfälle

T - Für die Dauer der Abklärung und zwei Jahre nach dem letzten Anfall

P - Wiederholte Anfälle, keine Kontrolle durch Medikation

R - Sofern ohne Medikation unter stabiler medikamentöser Einstellung bei guter Therapieadherenz:
Tauglichkeitsbeurteilung des Einzelfalls, Einschränkung auf küstennahe Gewässer ohne Wachdienste
Anfallsfrei mindestens in den letzten zehn Jahren, keine Einnahme antikonvulsiver Medikamente in diesem Zehnjahreszeitraum und kein fortbestehendes Risiko für das Auftreten von Krampfanfällen
G40-41

Epilepsie - verursacht durch Alkohol, Medikamente, Kopfverletzungen (wiederholte Anfälle)

Schädigung des Schiffes oder anderer Personen oder Selbstverletzung durch Anfälle

T - Für die Dauer der Abklärung und zwei Jahre nach dem letzten Anfall

P - Wiederholte Anfälle, keine Kontrolle durch Medikation

R - Einzelfallbeurteilung. Frühestens nach zwei Jahren Abstinenz von allen bekannten Ursachen, sofern anfallsfrei und entweder ohne Medikation oder unter stabiler medikamentöser Einstellung mit guter Therapieadhärenz; Einschränkungen auf küstennahe Gewässer ohne WachdiensteAnfallsfrei mindestens in den letzten fünf Jahren, keine Einnahme antikonvulsiver Medikamente in diesem Fünfjahreszeitraum, und unter der Voraussetzung, dass keine fortgesetzte Exposition gegenüber dem auslösenden Faktor besteht
G43

Migräne (häufige Anfälle mit einhergehender starker Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes)

Risiko für Rezidive, die zu Einschränkungen führen

P - Häufige Anfälle, die zu starken Leistungseinschränkungen führenR - mit entsprechenden / angemessenen Einschränkungen, sofern eine Eignung nur für einen eingeschränkten Aufgabenbereich bestehtSofern keine leistungseinschränkenden Auswirkungen (der Erkrankung) auf See zu erwarten sind. Keine Zwischenfälle während vergangener Seedienste
G47

Schlafapnoe

Müdigkeit und Einschlafen während der Arbeit

T - Bis eine Behandlung begonnen und bereits mindestens für drei Monate erfolgreich durchgeführt wurde

P - Behandlung erfolglos oder Behandlung wird nicht eingehalten

L - Wenn die Behandlung mindestens drei Monate nachweislich effektiv durchgeführt wurde und bestätigt ist, dass das CPAP-Gerät (continuous positive airway pressure), wie verordnet, angewendet wird. Alle sechs Monate Beurteilung der Compliance anhand der Aufzeichnungen des CPAP-GerätesBeurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage der Anforderungen der Routine- und Notfallaufgaben, unter Berücksichtigung der Empfehlungen eines Facharztes
G47

Narkolepsie

Müdigkeit und Einschlafen während der Arbeit

T - Bis mindestens zwei Jahre durch entsprechende Behandlung kontrolliert

P - Behandlung erfolglos oder Behandlung wird nicht eingehalten

R, L - Küstennahe Gewässer und keine Wachdienste, wenn ein Facharzt bestätigt, dass die Behandlung mindestens zwei Jahre vollständig kontrolliert wurde

Jährliche Kontrolle

Nicht zutreffend
G00-99
Nicht separat gelistet

 Sonstige Erkrankungen des Nervensystems, z. B. Multiple Sklerose, Parkinson-Krankheit

Rezidive/Progression. Einschränkungen von Muskelkraft, Gleichgewichtssinn, Koordination und Beweglichkeit

T - Bis zur Diagnose und Stabilisierung

P - Wenn die Einschränkungen das sichere Arbeiten beeinträchtigen oder die Person nicht in der Lage ist, die physischen Leistungsanforderungen zu erfüllen

R, L - Beurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage der Anforderungen der Routine- und Notfallaufgaben, unter Berücksichtigung fachärztlicher EmpfehlungenBeurteilung des Einzelfalls auf der Grundlage der Anforderungen der Routine- und Notfallaufgaben, unter Berücksichtigung fachärztlicher Empfehlungen

Stand: 21. August 2014