Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

A00-B99 Infektionen

ICD-10
Diagnose-Code
Leiden
(Begründung für das Kriterium)

Unvereinbar mit der zuverlässigen, sicheren und effektiven Durchführung von Routine- und Notfallaufgaben:

  • voraussichtlich vorübergehend (T)
  • voraussichtlich dauerhaft (P)

Kann einige, aber nicht alle Aufgaben oder Arbeiten in einigen, aber nicht in allen Gewässern wahrnehmen (R)

Kürzeres Untersuchungsintervall erforderlich (L)

Kann alle Aufgaben innerhalb des bezeichneten Dienstzweiges ausführen
A00-09

Infektiöse Darmerkrankungen

Ansteckung anderer, Rezidiv

T - Wenn dies an Land festgestellt wird (aktuell Symptome oder Erwartung von Testergebnissen hinsichtlich Infektiosität) oder bei nachgewiesener Besiedelung bis Ausheilen nachgewiesennicht zutreffend

Sofern nicht im Dienstzweig Küche und Bedienung, wenn ausreichend behandelt oder ausgeheilt

Dienstzweig Küche und Bedienung: Tauglichkeitsentscheidung nach ärztlicher Empfehlung - bakteriologische Eradikation / Elimination des Erregers kann gefordert werden

A15-16

Tuberkulose der Atmungsorgane

Ansteckung anderer, Rezidiv

T - bei positivem Screening-Befund oder aus der Anamnese bekannt, bis zur Klärung

Bei vorliegender Infektion, bis eine ausreichende Therapie etabliert ist und bestätigt wird, dass keine Ansteckungsgefahr besteht.

P - Rezitiv oder schwere bleibende Schäden

nicht zutreffendErfolgreicher Abschluss einer Behandlung nach den WHO-Leitlinien für die Behandlung von Tuberkulose
A50-64

Infektionen, die vorwiegend durch Geschlechtsverkehr übertragen werden

Akute Beeinträchtigung, Rezidiv

T - Wenn an Land festgestellt, bis zur bestätigten Diagnose, Beginn der Behandlung und Abklingen der beeinträchtigenden Symptome

P - Nicht behandelbare Spätschäden, die zu Beeinträchtigungen führen

R - Prüfung einer Verwendung in küstennahen Gewässern, wenn orale Behandlung durchgeführt wird und die Symptome nicht einschränkend sindNach erfolgreichem Abschluss der Behandlung
B15

Hepatitis A

Übertragbar durch verschmutzte Nahrungsmittel oder verschmutztes Wasser

T - Bis Gelbsucht abgeklungen ist und die Leberwerte (im Blut) wieder im Normbereich sindnicht zutreffendNach vollständige Genesung
B16-19

Hepatitis B, C etc.

Übertragbar durch Kontakt mit Blut und anderen Körperflüssigkeiten. Möglichkeit einer dauerhaften Leberschädigung und Leberkrebs

T - Bis Gelbsucht abgeklungen ist und die Leberwerte (im Blut) wieder im Normbereich sind

P - Bleibender Leberschaden mit Symptomen, die das sichere Arbeiten auf See beeinträchtigen oder wahrscheinlich zu Komplikationen führen

R, L - Unsicherheit über Ausheilung oder fehlende Infektiosität, Einzelfallentscheidung abhängig vom Aufgabenbereich und (geplantem) Fahrtgebiet/ReiserouteBei vollständiger Genesung und Nachweis einer geringen Ansteckung
B20-24

HIV+

Übertragbar durch Kontakt mit Blut und anderen Körperflüssigkeiten

Progression zu HIV-assoziierten Erkrankungen oder zu AIDS

T - Bis zur Stabilisierung durch Behandlung mit CD4 Niveau > 350 oder wenn die Behandlung geändert wurde und die Verträglichkeit der neuen Medikation fraglich ist

P - Irreversible Einschränkung durch HIV-assoziierte Erkrankungen. Dauerhafte Einschränkungen durch Nebenwirkungen der Medikation.

R, L - zeitlich beschränkt und/oder in küstennahen Gewässern: HIV+ und geringe Wahrscheinlichkeit der Progression, keine Behandlung oder medikamentös stabil eingestellt ohne Nebenwirkungen, jedoch Erfordernis einer regelmäßigen Vorstellung bei einem SpezialistenHIV+, keine akute Einschränkung und sehr geringe*) Wahrscheinlichkeit des Voranschreitens der Krankheit. Keine Nebenwirkungen der Behandlung oder kein Bedarf einer engmaschigen Überwachung
A00-B99
Nicht separat gelistet

Sonstige Infektionserkrankungen

Persönliche Einschränkung, Ansteckung anderer

T - Wenn an Land festgestellt: bis das Risiko einer Ansteckung vorüber ist und die Person ihre Aufgaben wahrnehmen kann

P - Bei fortbestehendem Risiko für rezidivierende Beeinträchtigungen oder wiederholte Infektionen

Einzelfallentscheidung je nach Art der InfektionVollständige Genesung und Nachweis einer geringen Ansteckungsgefahr

*) Rezidiv-Raten:

Dort, wo in Bezug auf die Rezidiv-Wahrscheinlichkeit die Begriffe sehr gering, gering und mäßig gewählt werden. Es handelt sich im Wesentlichen um klinische Beurteilungen, aber für einige Erkrankungen stehen quantitative Nachweise für die Rezidiv-Wahrscheinlichkeit zur Verfügung. Wenn solche Daten zur Verfügung stehen, wie z. B. für Anfallsleiden oder kariale Erkrankungen, können weitere Untersuchungen erforderlich sein, um die individuelle Rezidiv-Wahrscheinlichkeit zu bestimmen.

Quantifizierte Rezidiv-Niveaus entsprechen folgenden Werten:

  • Sehr gering:
    Rezidiv-Rate von unter 2 % pro Jahr,

  • Gering:
    Rezidiv-Rate liegt zwischen 2 und 5 % pro Jahr,

  • Mäßig:
    Rezidiv-Rate liegt zwischen 5 und 20 % pro Jahr.

Stand: 21. August 2014