Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hinweiszeichen E.5.12 - Liegeplatz für Fahrzeug mit und ohne Besatzung, die bei Tag den roten Kegel nach § 3.38 führen müssen

Hinweiszeichen E.5.12 - Liegeplatz für Fahrzeug mit und ohne Besatzung, die bei Tag den roten Kegel nach § 3.38 führen müssen