Kapitel 8 - Zusatzbestimmungen
§ 8.01 Höchstabmessungen der Fahrzeuge
§ 8.02 Geschleppte und schleppende Schubverbände
§ 8.03 Schubverbände, die andere Fahrzeuge als Schubleichter mitführen
§ 8.04 Schubverbände, die Trägerschiffsleichter mitführen
§ 8.05 Fortbewegen von Schubleichtern außerhalb eines Schubverbandes
§ 8.06 Kupplungen der Schubverbände
§ 8.07 Sprechverbindung auf Verbänden
§ 8.08 Begehbarkeit der Schubverbände
§ 8.09 Bleib-weg-Signal
§ 8.10 Bade- und Schwimmverbot
§ 8.11 Bezeichnung von Fanggeräten der Fischerei
§ 8.12 Bezeichnung beim Einsatz von Tauchern
§ 8.13 Verbot des Kitesurfens
§ 8.14 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen
§ 8.15 Verhaltenspflichten
Stand: 09. November 2019