§ 44 Erwerb der besonderen Berechtigung für Großverbände
Wer die besondere Berechtigung für Großverbände erwerben will, muss
- verfügen über ein Unionspatent,
- eine Fahrzeit von mindestens 720 Tagen vorweisen können, davon mindestens 540 Tage als Schiffsführer oder Schiffsführerin und
- mindestens 180 Tage Kurs und Geschwindigkeit eines Großverbandes selbstständig bestimmt haben.
Stand: 07. Dezember 2021