Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

26.100000 Verordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs (BinSchSiV)

lfd. Nummer
1
Tatbestand
2
Zuwiderhandlung gegen §§ der BinSchSiV
3
Betroffener
4
Ordnungswidrigkeit nach § 10 BinSchSiV
5
Verwar-
nungs-
geld
Euro
6
Geld-
buße
Euro
7
26.110000Nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstatten einer Meldung1, 2 Absatz 1 i. V. m. 3ENummer 1 Buchstabe a55150
26.120000Nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstatten einer zusätzlich geforderten Meldung2 Absatz 3, 4 Absatz 1, 2ENummer 1 Buchstabe b55150
26.130000Nicht mitführen der Meldebescheinigung oder nicht aushändigen der Meldebescheinigung2 Absatz 2 Satz 2SchNummer 22575
26.140000Durchführen einer Fahrt ohne Erlaubnis5 Absatz 1 Satz 1Sch
E
Nummer 3---75 bis 500
26.150000Verstoß gegen eine vollziehbare Auflage6 Absatz 3 Satz 2Sch
E
Nummer 3---75 bis 200
26.160000Nicht mitführen der Bescheinigung über die Erlaubnis oder nicht aushändigen der Bescheinigung über die Erlaubnis6 Absatz 4 Satz 2SchNummer 42575
26.170000Nicht nachkommen einer vollziehbaren Verpflichtung über Einhaltung der Reihenfolge sowie Lade- oder Löschfrist8 Absatz 1ENummer 5 Buchstabe a---75 bis 200
26.180000Nicht nachkommen einer vollziehbaren Verpflichtung über Benutzung eines Platzes oder Einhaltung der Höchstliegezeit8 Absatz 2Sch
E
Nummer 5 Buchstabe b---75 bis 200

Stand: 01. Juli 2015