Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

25.609000 Unfall, Beschädigung und gesunkenes Fahrzeug

lfd. Nummer
1
Tatbestand
2
Zuwiderhandlung gegen §§ der Talsperrenverordnung
3
Betroffener
4
Ordnungswidrigkeit nach § 24 Talsperrenverordnung
5
Verwar-
nungs-
geld
Euro
6
Geld-
buße
Euro
7
25.609100Nicht oder nicht rechtzeitig abgeben einer Meldung über einen Unfall, eine Beschädigung fremden Eigentums oder ein Sinken9 Absatz 5SchAbsatz 5 Nummer 555300 bis 500

Stand: 01. Juli 2015