Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

25.100000 Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KlFzKV-BinSch)

lfd. Nummer
1
Tatbestand
2
Zuwiderhandlung gegen §§ der KlFzKV-BinSch
3
Betroffener
4
Ordnungswidrigkeit nach § 11 KlFzKV-BinSch
5
Verwar-
nungs-
geld
Euro
6
Geld-
buße
Euro
7
25.101000Führen eines Kleinfahrzeugs ohne oder ohne gültiges Kennzeichen2 Absatz 1 Satz 1, Absatz 5SchNummer 1 Buchstabe a55125 bis 200
25.102000Verwenden eines anderen als des in der Vorschrift genannten Nationalitätenkennzeichens2 Absatz 1 Satz 2SchNummer 1 Buchstabe b3575
25.103000Nicht dafür sorgen, dass das Kennzeichen jederzeit deutlich sicht- oder lesbar ist2 Absatz 1 Satz 4SchNummer 1 Buchstabe c3575
25.104000Nicht mitführen einer in der Vorschrift genannten Urkunde6 Satz 1SchNummer 1 Buchstabe d2575
25.105000Nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise Anbringen eines Kennzeichens2 Absatz 3 Satz 1ENummer 2 Buchstabe a3575
25.106000Verwenden eines anderen als des in der Vorschrift genannten Nationalitätenkennzeichens2 Absatz 3 Satz 2ENummer 2 Buchstabe b3575
25.107000Anordnen oder zulassen, dass ein Kleinfahrzeug ohne oder ohne gültiges Kennzeichen oder mit einem anderen als dem in der Vorschrift genannten Nationalitätenkennzeichen geführt wird2 Absatz 3 Satz 3ENummer 2 Buchstabe c55150 bis 225
25.108000Anordnen oder zulassen, dass ein Kleinfahrzeug geführt wird, auf dem mehr als ein Kennzeichen angebracht sind2 Absatz 3 Satz 4ENummer 2 Buchstabe d55150 bis 225
25.109000Verstoß gegen eine vollziehbare Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen8 Absatz 1 Satz 2ENummer 2 Buchstabe e55100 bis 300
25.110000Nicht odere nicht rechtzeitig Änderungen mitteilen9 Absatz 1 Satz 1ENummer 2 Buchstabe f3575 bis 150
25.111000Nichtvorlegen des Ausweises bei Änderungen oder Nicht-mehr-geeignet-Sein, Zerstörung oder Abmeldung des Kleinfahrzeugs9 Absatz 1 Satz 2, 3ENummer 2 Buchstabe g3575
25.112000Nicht oder nicht rechtzeitig das Kennzeichen entfernen oder unkenntlich machen9 Absatz 3 Satz 1ENummer 2 Buchstabe h3575 bis 150

Stand: 01. Juli 2015