Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

22.608000 Wache und Aufsicht

lfd. Nummer
1
Tatbestand
2

Zuwiderhandlung
gegen §§ der
Kapitel 9 - 13 der Anlage A zur DonauSchPV
3

Betroffener
4
Ordnungswidrigkeit nach Artikel 5 DonauSchPV
5
Verwar-
nungs-
geld
Euro
6
Geld-
buße
Euro
7
22.608141Zuwiderhandlung gegen die Vorschrift, dass sich an Bord von Fahrzeugen, die Fahrgäste an Bord haben, von Fahrzeugen, die explosionsgefährliche Güter, Zündwaren, Feuerwerkskörper oder ähnliche Güter befördern, oder von lecken Fahrzeugen ständig eine einsatzfähige Wache aufhält8.14 Nummer 1 Satz 1Sch5 Absatz 4 Nummer 7 Buchstabe b55100 je angefangene Stunde der nachgewiesenen Abwesenheit, mindestens 300
22.608142Nicht dafür sorgen, dass sich an Bord von Fahrzeugen, die Fahrgäste an Bord haben, von Fahrzeugen, die explosionsgefährliche Güter, Zündwaren, Feuerwerkskörper oder ähnliche Güter befördern, oder von lecken Fahrzeugen ständig eine einsatzfähige Wache aufhält8.14 Nummer 1 Satz 1E5 Absatz 7 Nummer 1055150 je angefangene Stunde der nachgewiesenen Abwesenheit, mindestens 500

Stand: 01. Juli 2015